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3. Finanz - Wesen.
Vom 1. bis 7. Mai 1877 hat die Reichsbank an Gold angekauft:
Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 26. 160. 94 „
für
in Münzen
in Barren
für 10.201.595 M
„ 70.481.362,64 M
Zusammen für 26.160.594,,6 M
N ach wei sung
der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die
Zeit vom 1. April 1877) bis zum Schlusse des Monats April 1877.
für 80.682.958,/6 M
1
Die Soll-Ein- Bonifikatio= Einnahme Differenz
Bezeichnung nahme beträgt nen auf in demselben zwischen den
ginn Zeitraum Spalten 4
d des Jahres bis gemein- Bleiben
er des und 5.
zum Schlusse des schaftliche —
Einnahmen. obengenannten Vorjahrs mehr
Monats Rechnung (Spalte 4.) — weniger
M M M M M M M
1. 2. 3. 4. 5. 6.
l
!
Zölle........... 7.979.674 1.446 7.978.22810.025.0892.046.861
Rübenzuckersteuer 28.062 1.535.683 — 1.507.621 547.0000— 2.054.621
Salzsteuer 2.111.389 — 2. 111. 3891 2. 302. 144 — 190. 755
Tabackssteuer . 145.952 15.666 130.286 161.083— 30.797
Branntweinsteuer . . 1.356.374 521.106 835.268 5.165.169| — 4.329.901
Uebergangsabgaben von Branntwein . 8.034 — 8.034 9.105— 1.071
Brausteuer .... 2.013. 312 3.021 2. O10. 2911 2. 140. 161 — 129. 870
Uebergangsabgaben von Bier. ...«.. 69.134 — 69.134 76.499— 7.364
Summe 13.711.93112.076.922
2 2 —8.291.240
*) In Folge der Verlegung des Etatsjahres beginnt der Zeitraum, für welchen die vorbezeichneten Einnahmen nachge-
wiesen werden, anstatt wie bisher mit dem 1. Januar, mit dem 1. April.
Die zur Vergleichung angesetzten Beträge des Vor-
jahres (Spalte 5), welche aus den früheren Nachweisungen sich nicht ohne weiteres ersehen lassen, sind aus den letzteren durch
entsprechende Berechnung ermittelt worden.
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