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Gebühr für das Telegramm und eine Gebühr von 25 Pfennig für Besorgung des Telegramms von der
Post zur Telegraphen-Anstalt, wenn letztere sich nicht im Postgebäude mitbefindet. Sofern der Absender die
Bestellung am Bestimmungsorte durch besonderen Boten verlangt, wird das Eilbestellgeld vom Empfänger
erhoben.
Berlin W., den 21. Mai 1877.
Der General-Postmeister.
Stephan.
Beitritt Japans zum Allgemeinen Postverein.
Zum 1. Juni tritt das japanische Reich dem Allgemeinen Postverein bei. Das Porto für die Brief-
sendungen nach und von Japan beträgt vom obigen Zeitpunkte ab: für frankirte Briefe 40 Pfennig und
für unfrankirte Briefe 60 Pfennig für je 15 Gramm; für Postkarten 20 Pf.; für Drucksachen, Waaren-
proben und Geschäftspapiere 10 Pfennig für je 50 Gramm. Die Einschreibgebühr beträgt 20 Pfennig; für
die Beschaffung eines Rückscheins tritt eine weitere Gebühr von 20 Pfennig hinzu.
Berlin W., den 24. Mai 1877.
Der General-Postmeister.
Stephan.
Postaufträge nach Helgoland mit dem Vermerk: „Sofort zum Protest.“
Nach einer Mittheilung der Postverwaltung der Insel Helgoland kann daselbst ein Protestiren von Wechseln
nicht stattfinden, weshalb Postaufträge nach Helgoland mit dem Vermerk: „Sofort zum Protest" un-
zulässig sind. .
Derartige Postaufträge werden seitens des Postamts in Helgoland als unbestellbar behandelt. Die
Absender von Postaufträgen nach Helgoland sind eintretendenfalls hierauf aufmerksam zu machen.
Berlin W., den 19. Mai 1877.
Kaiserliches General-Postamt.
Wiebe.