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französischer Staatsangehöriger, 42 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-
Präsidenten Hrinr vom 7. Juli d. I.,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
zu 1 wegen gewerbsmäßiger Unzucht und Landstreichens,
zu 2 wegen Bettelns nach mehrmaliger Verurtheilung wegen der gleichen Uebertretung
— der letzten drei Jahre, sowie wegen ruhestörenden Lärms und groben
Unfugs,
zu 3 und 4 wegen Landstreichens und Bettelns,
un
auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist
5. der Knecht Per Mortenson"), geboren am 14. April 1848 zu Igelos in Schweden, durch
Beschluß des Großherzoglich mecklenburgischen Ministeriums des Innern zu Schwerin vom
18. Mai d. IJ., nach Verbüßung einer ihm wegen versuchten Raubes zuerkannten Zucht-
hausstrafe,
aus dem Reichsgebiet ausgewiesen worden.
*) Vergl. Central-Blatt Jahrgang 1877 Seite 183 Liff. 24.
2. Eisenbahn-Wesen.
Reichs-Eisenbahn-Amt.
Am 15. d. M. werden die zu den bayerischen Staatsbahnen gehörigen Strecken
Nürnberg-Schnabelwaid, 74,95 Kilometer lang, mit den Zwischenstationen St. Jobst,
Rückersdorf, Lauf, Schnaittach, Reichenschwand, Hersbruck, Hohenstadt, Vorra, Rupprechtstegen,
Neuhaus, Romna, Michelfeld, Pegnitz, sowie Schnabelwaid-Bayreuth, 18/6 Kilometer lang,
mit den Zwischenstationen Creussen und Neuenreuth
dem Betriebe übergeben werden.
Berlin, den 14. Juli 1877.
In Vertretung:
Körte.
Reichs-Eisenbahn-Amt.
Am 10. d. M. ist die Theilstrecke Berlin-Neubrandenburg der Berliner Nordbahn, 133,69 Kilometer lang,
mit den Zwischenstationen Oranienburg, Löwenberg, Gransee, Dannenwalde, Fürstenberg, Alt= und Neu-
Strelitz, Blankensee und Stargard dem Betriebe übergeben worden. · «