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Nachweisung
der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im
Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1877 bis zum Schlusse des Monats September 1877.
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1. 2. 3. 4. 5. 6.
1. Zölle und gemeinschaftliche Verbrauchs-
steuern (vergl. die spezielle Nachweisung
Seite 4999 8329.461.8877 7.060.039 82.401.848/88.993.937 6.592.089
2. Wechselstempelsteuer (desgl. S. 480) — — 3.430. 7971 3. 382. 719 4 48. 078
3. Post= und Telegraphen-Verwaltung — — 59. 235. 0834 57. OD8. 5914 2. 157. 393
4. Reichseisenbahn-Verwaltung *) . .. — — 18. 106. 804 18. 941. 614 - 834.810
*) Die Einnahme des laufenden Jahres ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahres nach den definitiven
Feststellungen angegeben. Ferner sind für beide Jahre die Einnahmen der von dem Reich gepachteten Wilhelm = Luxem-
burg= Bahn, welche in den vorjährigen Nachweisungen nicht berücksichtigt worden sind, mit einbegriffen; ohne die-
selben stellen sich die Zahlen wie folgt:
Einnahmen vom 1. April 1877 bis Ende September 18774 .. = 16.089.840 AL
Einnahmen in demselben Zeitraum des Vorjahtes 16.639.694
demnach 1877 weniger = 549.854.M
3. Post= und Telegraphen-Wesen.
Verbot der Einführung von Trauben u. s. w. nach der Schweiz.
Einer neueren Mittheilung der schweizerischen Postverwaltung zufolge ist die Einfuhr von Trauben oder
anderen Früchten nach der Schweiz auch dann nicht gestattet, wenn zu deren Verpackung anderes als Reben-
laub verwendet worden ist.
Berlin, den 18. Oktober 1877.
Kaiserliches General-Postamt.
Wiebe.
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