Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

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Einführung des Worttarifs im telegraphischen Verkehr mit Frankreich. 
  
Ven 1. Januar 1878 ab wird im telegraphischen Verkehr mit Frankreich der Worttarif eingeführt 
werden. 
Bei den deutschen Telegraphen-Anstalten wird für das gewöhnliche Telegramm auf alle Entfernungen 
eine Worttaxe von Mark 0/16 für das Wort zur Erhebung gelangen. Bei den nach Algier (oder Tunis) ge- 
richteten Telegrammen tritt dieser Taxe eine Zuschlagsgebühr von Mark 0,12 für jedes Wort hinzu. 
Bezüglich der Abrundung der Erhebungssätze gelten die allgemeinen Bestimmungen. 
Berlin, den 23. Dezember 1877. 
Der General-Postmeister. 
Stephan. 
  
7. Kon sulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs 
den Zankdirektor Jörgen Jensen zu Nyborg 
un 
den Kaufmann Anton Jenssen jun. zu Drontheim 
zu Konsuln des Deutschen Reichs, und 
den Kaufmann G. A. Westmann zu Jönköping (Schweden) 
zum Vize-Konsul des Deutschen Reichs 
zu ernennen geruht. 
  
Der Kaiserliche Konsul J. Nyeborg zu Thisted (Dänemarkh ist gestorben. 
  
Der für ihre Amtsbezirke mit standesamtlichen Befugnissen ausgestatteten Kaiserlichen Konsuln Dr. Focke 
zu Hiogo-Osaka und Zappe zu Vokohama sind in standesamtlicher Beziehung, ersterem auch der Bezirk 
des Konsulates Nagasaki, letzterem die Konsulatsbezirke von Hakodade und Nigata zugetheilt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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