68 Nr. 19. Verordnung wegen der den Sivilbeamten beizulegenden Amtstiteln ıc,
v1. Tas Kanmergeridt, dad Ober-Tribunal, die Ober-Präfidenten, die Regierungen, die
Sher-Landesgerichte, haben zu Lleineren nfiegeln von einem fiarten Zoll in Turchmeiter, bei
minder feierlichen gewöhnlichen Ausiertigungen das Lleinere Königlihe Wappen, nänılich den
Schild, worin der Königlich Preußische Idywarze Adler ift. Verzierungen diefer kleineren Ziegel
jind die Königliche Krone, die Edildhalter mt den Herkulcetenlen und die Orbenstettte, aber
HH gin Wappenzelt, noch Tevije, auch nicht Fahnen. Vie Umjchrift nennt die Namen der
c T c,
VI. Da aber die Aufersigung neuer Siegel bei den Minifterien, Ober-Präfidien und
Sandessstollegien viel Zeit erfordert, werden die neuen Eiegel nur allmählich eingeführt.
Zu Ansfertigungen, welche vom Etaatelanzier md dom Minijterio der auswärtigen An-
geienenheinen, zu Seiner Nöniglihen Majeftärt Nollziehung vorgelegt werden, oder melde im
ürcan des Staatsfanzlerd oder im Miniiterio der ausmärtigen Angelegenheiten erfolgen, fowie
in Kabinet, werden die neuen nfiegel fogleih eingefährt.
1X. Seine Majeftät der Nönig behalten Sich vor, annod) Allerhöchftihre Wefehle darüber
zu erteilen, welche Anfiegel, enthaltend: ,
1) das dollitäudige Nöniglidy größere Wappen mit Wappenzelt, Edildhaltern, Fahnen,
2) das wmiltlere, und
3) das fleinere Nönigliche Wappen,
und mit welchen Verzierungen die beiden Icpten, auch in welder Größe alle drei zu Allerhöchit-
ihreın Gebrauch, und zum Gebrauch in Hödjftihren Kabinet, Sie anfertigen lafjen wollen.
Nr. 19. Derordnung wegen der den 3tvilbeamten beizulegenden Amts:
titel und der Rangordnung der verichiedenen Klaffen derfelben.
Dom 7. Sebruar 1817.
(GE, 1517 8. 61.)
Bir riedrih Wilhelm, von Gottes Gnaden, Rönig don Freußen :c. ıc.
In der Erwägung, daß Die bieherigen Amtstitel der auf Die Etaatöntinifter, und auf Dies
jenigen Beanıten, weldıen Das Träbifat: Exrcellenz, beigelegt worden ilt, folgenden Zivilbeanten,
bejvuders_bei den Minifterials Behörden, nicht überall ihrem Wirtungsfreife angemefjen find, und
dat das Verhältuis derjelben gegen einander, durdy die zeitherigen Umgeltaltiingen der Behörden,
teilweile jo unbeftinms geworden ift, daß dadurch Rangitreitigleiten veranlaft werden könnten;
haben Wir ed für notwendig erachtet, bei_der jept größtenteils vollendeten Erganijation der Wes
hörden, and wegen der Titel ud der Nangorbuung der Veanıten, beitimnite Borjchriften zu
erteilen, nd Dadurch eine allgemeine Nbereinftimmmmng aller Behörden in den Amts» nnd Charakter»
bezeichnungen herzuftellen.
. on Aufhebung der dieferhald beftandenen Norjchriften und Gebräuche verordiien Bir daher,
wie folgt:
. Tie höhern Beamten der Minsiterien jollen fünfjtig in drei Alalfen eingeteilt, und
folgendermaßen unterjchieden werden:
1. Slafie, CHefs und Direktoren einzelner Abteilungen ?).
Ninifterium der auswärtigen a. Birfliher Geheimer Legatiousrat und Chef
Angelegeubeiten. einer Abteilung. .
b. Wirklicher Geheimer Legationsrat.
Minifterium der Auitiz. Ter_älteite Geheime Ober Juftigrat mit dem
Frädifat: Wirklid. ,
Minifterium der (yinanzen und des Virklider Geheimer Oberszinanzrat und Dis
Handelt. reltor. . . ,
M inifterium des Krieges. Wirkliher Geheimer Kriegsrat uud Direltor.
Minifterium des Innern. Fintlicher Geheimer Tiber-Regierungsrat tınd
ireltor.
1) Tg. ALR. II 10 $ 94, Über die Straie unbefugter Führung REEL. 36%;_den Berkuft
bei Aberfeunnug der bürgerlichen Ehrenrechte $$ 33, 345 daf. bei Tienftentlajfung im Tisziplinar-
verfahren Ge. vom 21. Inli 1952 (02. 465) $ 162; über Eteinvelireiheit der Patente E. vom
31. Dez 1896 (BMBL. 1897 &. 24) über dad Rec entlaffener Beamten auf WVeibehaltung der
Aıntetitel_E. vom 2. sebr. 1943 ( BWBL. 25). ,
2) Über die ‚sührung des Präditates Erzellenz fiehe für die Staarsminifter AE. vom
19. Febr. 1549 (BMBL. 391, für die Oberpräfidenten E. vom 5. Mai 135$, Neichanzeiger Nr. 121.
Ziche AE. vom 3. Aprıl 1559 (O2. 95) über den Cherlandftallmeilter.