Höchstpreise für Blei.
ufF — ———— — — —
Gegenstand
Höchstpreis
46
49
50
Blei, unverarbeitet, in festem oder flüssigem
Zustande, mit einem Reingehalt an Blei von
mindestens 98 v. H. des Gesamtgewichtes.
Blei, vorgearbeitet, insbesondere gewalzt,
gepreßt, geschnitten, gestanzt, gehämmert, ge-
gossen, mit einem Reingehalt an Blei von
mindestens 98 v. H. des Gesamtgewichts, auch mit
anderen taffen mechanisch verbunden, insbe-
sondere durch Schrauben, Schmelzen, Löten,
Fassen,
mit dem Blei verbundenen Stoffe nicht mehr als
10 v. H. des Bleigewichtes beträgt. Beispiele:
Ballast, Gewichte, Kugeln, Röhren, Drähte,
Platten, Bleche, Rollblei, Fensterblei.
Bleiin Legierungen, unverarbeitet,
in festem oder flüssigem Zustande, mit einem Rein-
gehalt an Blei von weniger als 98 v. H. des
Gesamtgewichtes.
Unter legiertem Blei wird ein Material ver-
standen, das insgesamt mit mehr als 2 v. H.
anderen Stoffen verschmolzen ist und bei welchem
Blei dem Gewichte nach gegenüber jedem anderen
in der Legierung verschmolzenen Stoff überwiegt.
Blei in Legierungen, vorgearbeitet,
entsprechend den Klassen 46 und 47.
Blei in Altblei, Fehlgüssen und Abfällen
jeder Art, auch in Legierungen. Als Altblei werden
insbesondere Gegenstände angesehen, die sich in
einem Zustande befinden, in dem sie herkömmlich
nicht mehr für den durch ihre Gestaltung ge-
gebenen Zweck benutzt werden.
Bleiin Erzen, Rückständen (auch Aschen und
Krätzen), Neben= und Zwischenprodukten der
Hüttenindustrie und der Blei verarbeitenden
Industrien, mit einem Bleigehalt von mindestens
10 v. H. des Gesamtgewichtes.
133
Überziehen, sofern das Gesamtgewicht der
62 M. für je 100 kg
Gesamtgewicht.
62 M für je 100 kg
Gesamtgewicht,
zuzüglich einer
Entschädigung für
Formgebung und
Verbindung, die
unter Berücksichti-
gung der gesamten
Verhältnisse, ins-
besondere der Her-
stellungskosten,
Verwertbarkeit
und Marktlage,
keinen übermäßi-
gen Gewinn ent-
halten darf.
62 M. für je 100 kg
Bleiinhalt.
62 M. für je 100 ks
Bleiinhalt, zuzüg-
lich einer Entschä-
digung wie bei
Klasse 46.
55 M. für je 100 kg
Bleiinhalt.
62 M. für je 100 kgx
Bleiinhalt, abzüg-
lich eines ange-
messenen Hütten-
lohnes.