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B. Finanz-Wesen.
Nachweisung
der Einnahmen der Post- und Telegraphen-, sowie der Reichseisenbahn-Verwaltung für die Zeit
vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schlusse des Monats Juni 1879.)
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Bezeichnung 1 «.-
Etatsjahres bis zum in demselben Zeit- jahre 1879/80.
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Post= und Telegraphen-Verwaltung 30 841 191 30 150 970 + 690 221
Reichseisenbahn-Verwaltung“s) 8990 700 8 976 076 + 14624
ft Die Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer für denselben Zeitraum ist veröffentlicht im Central-Blatt
ür 1879 Seite 472.
“.) Die Einnahme für das laufende Etatsjahr ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahres nach
definitiven Feststellungen angegeben.
1#. Zoll= und Steuer-Wesen.
Bekanntmachung
zur Ausführung des Gesetzes vom 3. Juli 1878 (Reichs-Gesetzblatt Seite 133), betreffend den
Spielkartenstempel.
Uneer Bezugnahme auf Ziffer III. 6 der Bekanntmachung vom 2. November 1878 (Central-Blatt S. 614)
wird hierdurch Folgendes bestimmt: .
Sogenannte Lenormand'sche Wahrsagekarten und französische sogenannte Kinderspielkarten,
welche kein Coeur-Aß, dagegen ein Pique-Aß enthalten, sind auf dem letzteren abzustempeln.
Berlin, den 15. Juli 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.