Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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B. Finanz-Wesen. 
  
Nachweisung 
der Einnahmen der Post- und Telegraphen-, sowie der Reichseisenbahn-Verwaltung für die Zeit 
vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schlusse des Monats Juni 1879.) 
  
  
  
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Etatsjahres bis zum in demselben Zeit- jahre 1879/80. 
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Post= und Telegraphen-Verwaltung 30 841 191 30 150 970 + 690 221 
Reichseisenbahn-Verwaltung“s) 8990 700 8 976 076 + 14624 
  
  
  
  
ft Die Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer für denselben Zeitraum ist veröffentlicht im Central-Blatt 
ür 1879 Seite 472. 
“.) Die Einnahme für das laufende Etatsjahr ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahres nach 
definitiven Feststellungen angegeben. 
  
1#. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Bekanntmachung 
zur Ausführung des Gesetzes vom 3. Juli 1878 (Reichs-Gesetzblatt Seite 133), betreffend den 
Spielkartenstempel. 
Uneer Bezugnahme auf Ziffer III. 6 der Bekanntmachung vom 2. November 1878 (Central-Blatt S. 614) 
wird hierdurch Folgendes bestimmt: . 
Sogenannte Lenormand'sche Wahrsagekarten und französische sogenannte Kinderspielkarten, 
welche kein Coeur-Aß, dagegen ein Pique-Aß enthalten, sind auf dem letzteren abzustempeln. 
Berlin, den 15. Juli 1879. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
 
	        
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