— 846 —
* urter- Anwendung der bezüglichen Typengewichte zu wiegen, wodurch die Verzollungsklasse unmittelbar
estimmt wird.
Wird bei Ermittelung der Feinheitsklasse mittelst der Typengewichte gegen die Richtigkeit des erzielten
Resultates Einsprache erhoben, oder sind die Typengewichte nicht anwendbar, so ist zur präzisen Auswiegung
von 4 Schnellern einfach resp. 2 Schnellern doublirt zu schreiten und aus dem ermittelten Gewichte, unter
Berücksichtigung einer etwaigen Veränderung desselben durch Bleichen, Färben oder Schlichten (Nr. 3), die
wirkliche englische Garn-Nummer zu berechnen. Sollte endlich die Normalmäßigkeit der Fadenlänge der zur
Revision gestellten Schneller selbst nicht zweifellos erscheinen, so ist eine mit dem Meßhaspel festgestellte Garn-
menge von 336 Vards (O/4 Normalschneller) bei einfachen bezw. 168 VBards (0,2 Normalschneller) bei dou-
blirten Gespinnsten zu verwiegen, wobei jedoch für die Manipulation des Abhaspelns technisch geübte Sach-
verständige zuzuziehen bezw. durch den Zollpflichtigen zu stellen sind, indem die Abhaspelung geweifter Garne,
namentlich in den höheren Nummern, nur von geübten Händen hinreichend genau ausgeführt werden kann.
Durch Verwiegung derartiger Garnmengen mit den bezüglichen Typengewichten bezw. durch präzise Nummer-
Ermittelung nach Auswiegung einer abzuhaspelnden, nach Umständen größeren Garnpartie, wird die Zollklasse
der Gespinnste endgültig festgestellt.
b. Garne in Cops.
Bei allen Garnen, welche in Cops (d. h. in von den Spindeln abgezogenen Spulen) eingehen, ist
zur Bestimmung der Feinheitsklasse das Resultat der Verwiegung einer gemessenen Fadenlänge von 336 Vards
einfachen bezw. 168 VBards doublirten Garnes mit Benutzung der bezüglichen Typengewichte und der Prä-
zisionswaage maßgebend.
Die Größe der Typengewichte für rohe Garne ist unter Nummer 4 ersichtlich gemacht.
Zum Abmessen der Länge des zu verwiegenden Garnfadens ist der hierzu besonders konstruirte
Drehhaspel zu benutzen. Derselbe hat einen Randumfang von genau 1 Vard; eine Zählscheibe zeigt die
Zahl von 42 Umdrehungen an, deren Beendigung durch einen Glockenschlag markirt wird. Das am Gestelle
des Haspels angebrachte ½ Bardmaaß dient zur Kontrole der Fadenlänge, indem das abgewundene Strähn-
chen nicht mehr als 336 Fäden einfaches bezw. 168 Fäden doublirtes Garn enthalten darf, welche aus-
gestreckt = ½ Vard sein müssen.
Von den zu untersuchenden Garnen müssen 2 Cops entnommen und auf die dazu bestimmte Gabel
gesteckt werden. Sodann sind die Fadenenden nach einmaliger Umschlingung der vorhandenen vertikalen
Stifte zwischen die daneben liegenden, zur Moderirung des Fadenlaufes dienenden Walzen zu führen und
in die dazu bestimmten Federchen einzuklemmen, welche sich auf der mit einem gelben Knopfe bezeichneten
und stets in Uebereinstimmung mit dem Anfangspunkte der Zählscheibe zu stellenden Radspeiche vorfinden.
Bei einfachen Garnen werden nun die entsprechenden Fadenenden durch 168, bei doublirten durch 84 Um-
drehungen von 2 Cops gleichzeitig abgewunden, von dem Haspel abgenommen und mit den bezüglichen
Typengewichten gewogen.
Die Klassifikation der Garne ergiebt sich hiernach unmittelbar.
Bei der Auswahl der Cops zum Abwinden des zur Untersuchung bestimmten Garnfadens ist mit
besonderer Vorsicht zu verfahren. Es müssen daher für jeden Fall der Untersuchung von verschiedenen Stellen
der Behältnisse mehrere Cops entnommen und dieselben vorher durch genaue Vergleichung unter einander
auf gleiche Feinheit des Garnes geprüft werden. Waltet das Bedenken ob, daß verschieden tarifirte Garn-
Nummern vorliegen, so muß die Abwägung des Fadens bei einer größeren Anzahl von Cops wiederholt und
der Sachverhalt konstatirt werden. Wird die Richtigkeit der Tarifirung roher Garne mittelst der Typen-
gewichte bestritten, so ist ebenso wie bei allen nicht rohen Garnen von 10 verschiedenen Cops je 1/10 Schneller
einfaches oder von 5 verschiedenen Cops je ½/10 Schneller doublirtes Garn abzuwinden und das präzise
ermittelte Gewicht in 453,“ Gramm (1 Pfund englisch) zu dividiren.
c. Garne in gescheerten Ketten.
In Ketten angelegte (gescheerte) Garne sind mit Zuhülfenahme der den Aemtern zur Vergleichung
zugefertigten Mustertypen Nr. 17, 45, 60 und 79 englisch einfach und doublirt (roh und geschlichtet) zu
untersuchen.
Ist die Garn-Nummer von solchen Ketten mittelst dieser Typen nicht mit voller Sicherheit zu erkennen,
so ist von einem Ende der Kette das Garn in einer Länge von wenigstens 1 Vard (= 0/,14 mw) behufs