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Die von Belfort über Lachapelle nach Aue führende Chaussee wird vom 1. Juni d. J. ab als Zollstraße
dem zollpflichtigen Verkehre eröffnet und vom gleichen Tage ab in Aue ein dem Hauptzollamte zu Münster
i/Els. unterstelltes Nebenzollamt II. Klasse errichtet.
Das Königlich sächsische Untersteueramt Wurzen ist zur Erledigung von Begleitscheinen I. über Rohtabacke
und Tabackfabrikate, welche unter Kolloverschluß abgefertigt werden, ermächtigt worden.
4. Statistik.
Der Bundesrath hat dem nachstehend abgedruckten Verzeichnisse derjenigen Massengüter, auf welche die Be-
stimmung in §. 11 Ziffer 3 des Gesetzes vom 20. Juli 1879, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs,
Anwendung findet, die Zustimmung ertheilt und zugleich beschlossen, daß dasselbe rücksichtlich derjenigen Güter,
welche nicht bereits in §. 11 Ziffer 3 a. a. O. benannt sind, mit dem 1. Juni d. J. in Wirksamkeit tritt.
Berlin, den 26. Mai 1880.
Der Reichskanzler.
v. Bismarck.
Verzeichniß
derjenigen Massengüter, auf welche die Bestimmung in §. 11 Ziffer 3 des Gesetzes
vom 20. Juli 1879, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs, Anwendung findet.
Nummer Nummer
des des
statisti- statisti-
schen Waarengattung. schen Waarengattung.
Waaren= Waaren=
verzeich- verzeich-
nisses. nisses.
1.|Abfälle von der Eisenfabrikation (Hammer- 6. Sonstige Düngungsmittel, als: ausgelaugte
schlag, Eisenfeilspäne) und von Eisen- Asche, Kalkäscher, Knochenschaum oder
blech, verzinntem (Weißblech) und ver- Zuckererde und Thierknochen jeder Art.
zinktem. 7. Kleie und Malzkeime.
2. Abfälle von Glashütten, auch Scherben von 8. Lumpen aller Art.
Glaswaaren. 9. Papierspäne; Makulatur, beschriebene und
3. Leimleder, auch abgenutzte alte Lederstücke bedruckte.
und sonstige zur Verwendung als Fabri- 10. Alte Fischernetze, altes Tauwerk und alte
kationsmaterial geeignete Lederabfälle. Stricke, gezupfte Charpie.
4.. Guano, natürlicher. 11.Sonstige Abfälle, soweit sie nicht wie die
5. Anderer thierischer Dünger. Rohstoffe, von welchen sie herstammen,