thumbs : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

183

Heilbronn  fuͤr  die  Anwendung  der  von  ihnen
  beschriebenen  neuen  Bereitungsweise
deb  Leims  aus  Knochen  ein  ausschließendes

Patent  auf  die  Dauer  von  sechs  Jahren
gnaͤdigst  verliehen.
Stuttgart  den  :.  März  18:5.
Schmidlin.

C.)  Des  Kriegs-Departement':
Des  Ober-Nekrutirungsraths.
Vorladung  der  abwesenden  Militär-Pflichtigen  zur  Nachaushebung.

Diejenigen  Militär-Pflichtigen,  welche
bei  der  diesjährigen  Aushebungnichterschienen
  sind,  ohne  daß  für  sie  eine  Befreiung
nachgewiesen  worden  wäre,  sind  nach  Maß,
gabe  ihrer  Loosnummer  zum  Kontingent
oder  zu  dessen  Ergänzung  vorläufig  bezeich“
net  worden.

Da  nun  den  vorläufig  Bezeichneten  gestattet
  ist,  sich  wegen  ihres  Wegbleibens
von  der  Aushebung  bei  der  Nach-Aushebung
  zo  rechtfertigen,  und  solchenfalls  ihre

etwaigen  Befreiungs=  Gründe  nachträglich
auszuführen,  so  werden  dieselben  hiemit
öffentlich  aufgerufen,  sich  zu  diesem  Ende

bei  der  Nach-Aushebung,  welche  heute  beginnt

  und  am  leßten  dieses  Monats  endigt,
in  der  betreffenden  Kreis,  Stadt  einzufinden,
w#drigenfalls  gegen  sie  als  Ungehorsame
nach  Vorschrift  des  Rekrutirungs-Gesetzes
verfahren  werden  wird.
Stuttgart  den  1.  April  1835.
Kapff.

 

Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  evangelische
  Pfarrei  Thummlingen,  Didcese
Freudenstadt,  haben  sich  innerhalb  drei
Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium
zu  melden.  Die  Parochie  hat  mit  Einschluß
von  vier  Filialien  Zoo  Kirchen-Genossen  und
zwei  Filial,  Schulen;  der  Pfarrer  muß  in

der  eine  Stunde  entfernten  Kirche  zu
Crespach  alle  Casual-Gettesdienste  halten,
und  wie  in  der  Mutterkirche  an  allen
Sonn-Fest-Feper=  und  Buß-Tagen  predigen.
  Das  Einkommen  ist  auf  55  fl.  nach
Etats--  Preisen  berechnet.

)  Die  Bewerber  um  die  evangelische