Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Elfter Band. (11)

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Mißvergnügen  schien  desto  gefährlicher  zu  seyn,  da  auch  die
kaiserliche  Bestätigung  des  Testaments  nicht  so.  bestimmt  zu
seyn  schien,  als  Männer  des  Rechts,  so  erfahren  wie  Zasins
war,  billig  wünschen  zu  müssen  glaubten.

Beide  Prinzen,  Bernhard  und  Ernst,  waren  mißvergnügt,
  doch  der  letztere  noch  mißvergnügter  als  der  erstere;
  2)  ihm  lag  es  auch  näher,  ob  er  schon  der  jüngere  war.

Bernhard  war  noch  weit  entfernt  vom  Heirathen,  oder
schien  vielmehr  durchaus  nicht  Lust  zu  haben  zu  heirathen,
aber  Prinz  Ernst  hatte  sich  so  eben  erst  mit  einer  Tochter  des
Markgrafen  Friedrich  von  Ansbach  vermählt.)

Doch  sehr  viel-  scheint  in  dem  einmal  entworfenen  und
vom  Kaiser  bestätigten  Testamente  nicht  geändert  worden  zu
seyn,  denn  wenn  man  die  letzte  vollgültige  Ausfertigung  desselben,
  die  den  25.  Juli  4515  geschah,  mit  jenen  Nachrichten
von  4510  vergleicht,  so  sind  offenbar  die  wesentlichen  Arrikel
eben  dieselben  geblieben.  Dieß  galt  besonders  von  dem  Purkt,
über  den  sich  Prinz  Erust  1510  beschwert  hatte.  Prinz  Philipp
  erhielt  das  Urstammgut  und  Hauptlehen,  die  Markgrafschaft
  Baden,  und  sowohl  dem  älteren  Bruder  Bernhard,  als
dem  jüngeren  Bruder  Ernst,  wurde  nur  so  viel  an  Landen  und
Leuten  ausgeworfen,  daß  jeder  jährlich  gewisse  und  reine  Revenüen
  von  5000  Gulden  genießen  sollte.

Den  Hauptstamm  also  machte  Philipp.  Er  war
der  mächtigste  und  erste  Fürst  des  Hauses.  Er  galt  als
Haupt  und  Familien-Repräsentan#;  er  war  der,  auf  den
man  rechnete.

So  sehr  aber  erst  Markgraf  Ernst  ihm  zuwider  gewesen,
so  schnell  scheinen  doch  beide  sich  wieder  zusammengefunden

*)  Siehe  das  schon  genannte  Consilium  p.  171.  col.  a.
**)  29.  September  1510.