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Mißvergnügen schien desto gefährlicher zu seyn, da auch die
kaiserliche Bestätigung des Testaments nicht so. bestimmt zu
seyn schien, als Männer des Rechts, so erfahren wie Zasins
war, billig wünschen zu müssen glaubten.
Beide Prinzen, Bernhard und Ernst, waren mißvergnügt,
doch der letztere noch mißvergnügter als der erstere;
2) ihm lag es auch näher, ob er schon der jüngere war.
Bernhard war noch weit entfernt vom Heirathen, oder
schien vielmehr durchaus nicht Lust zu haben zu heirathen,
aber Prinz Ernst hatte sich so eben erst mit einer Tochter des
Markgrafen Friedrich von Ansbach vermählt.)
Doch sehr viel- scheint in dem einmal entworfenen und
vom Kaiser bestätigten Testamente nicht geändert worden zu
seyn, denn wenn man die letzte vollgültige Ausfertigung desselben,
die den 25. Juli 4515 geschah, mit jenen Nachrichten
von 4510 vergleicht, so sind offenbar die wesentlichen Arrikel
eben dieselben geblieben. Dieß galt besonders von dem Purkt,
über den sich Prinz Erust 1510 beschwert hatte. Prinz Philipp
erhielt das Urstammgut und Hauptlehen, die Markgrafschaft
Baden, und sowohl dem älteren Bruder Bernhard, als
dem jüngeren Bruder Ernst, wurde nur so viel an Landen und
Leuten ausgeworfen, daß jeder jährlich gewisse und reine Revenüen
von 5000 Gulden genießen sollte.
Den Hauptstamm also machte Philipp. Er war
der mächtigste und erste Fürst des Hauses. Er galt als
Haupt und Familien-Repräsentan#; er war der, auf den
man rechnete.
So sehr aber erst Markgraf Ernst ihm zuwider gewesen,
so schnell scheinen doch beide sich wieder zusammengefunden
*) Siehe das schon genannte Consilium p. 171. col. a.
**) 29. September 1510.