Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundfünfzigster Jahrgang. 1891. (52)

100  1891.

Ordnung
der

praktischen  Ausbildung  der  Kandidaten  für  das  Lehramt
au  höheren  Schulen.

KS.  1.

Behufs  Erwerbung  der  Ansiellungsfähigkeit  an  höheren  Schulen  haben  sämmtliche
  Kandidaten  nach  bedingungslos  bestandener  wissenschaftlicher  Prüsung  für  ihren
künftigen  Beruf  praktisch  sich  auszubilden.  Die  Ausbildung  erfolgt  unter  der  Leitung
  bewährter  Schulmänner  und  unter  der  Aufsicht  des  Provinzinal-Schulkollegiums.


Die  Bestimmung  in  §F.  35,  2  der  Prüsungsordnung  vom  5.  Februar  1887,
nach  welcher  der  Kandidat  auch  bei  Ewerbung  eines  bedingten  Oberlehrer-  oder
Lehrerzeugnisses  zur  Ablegung  des  Probejahres  zugelassen  wird,  kommt  in  Wegfall.

8.  2.

Die  praktische  Ausbildungszeit  dauert  zwei  Jahre  und  besteht  aus  einem  Seminarjah
  und  ainen  darauf  folgenden  Probejahr.

6  Seminarjahr  ist.  dazu  bestimmt,  die  Kandidaken  entweder  an  einem
der  *W  pädagogischen  Seminare  oder  an  einer,  den  Zwecken  des  Seminarjahrs
  entsprechend  eingerichteten  höheren  Lehranstalt  von  neun  Jahrgängen  bezw.
der  Vorschule  derselben  mit  den  Aufgaben  der  Erziehungs.  und  Unterrichtslehre  in
ihrer  Anwendung  auf  höhere  Schulen  und  insbesondere  mit  der  Methodik  der  einzelnen
  Unterrichtsgegenstände  bekannt  zu  machen,  sowie  durch  Darbietung  vorbildlichen
  Unterrichts  und  durch  Anleilung  zu  eigenen  Unterrichtsversuchen  zur  Wirksamkeit
  als  Lehrer  zu  befähigen.

B.  Das  Probejahr  dient  vorzugsweise  der  selbsiständigen  praktischen  Bewährung
  des  im  Seminarjahr  erworbenen  Lehrgeschicks  und  wird  in  der  Regel  an  solchen
höheren  Lehranstalten  abgelegt,  welche  nicht  bereits  durch  die  Aufgaben  der  Seminar=Ausbildung
  in  Anspruch  genommen  sind.  Ein  Unterschied  zwischen  Anstalten  mit
neun  Jahrgängen  und  solchen  mit  kürzerer  Lehrzeit  findet  hierbei  nicht  satt.