Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsiebzigster Jahrgang. 1912. (73)

Vereinigung  der  alten  Societät  mit  der  Societe  Litteraire  (1743/44).  279

Reichs-  und  Brandenburgische  listorie  besonders  exeoliret  wissen;
»wie  weit  aber  Sr.  Maj.  Gedanken  hiervon  entfernt  sein,  kann  Wenigen
  unbekannt  bleiben«.  In  Bezug  auf  den  Vorschlag,  alle  Mitglieder
  der  alten  Societät  in  die  neue  Akademie  aufzunelimen,  wird
rund  gesagt,  »dann  würde  die  Akademie  in  eben  die  Verachtung
fallen.  worinnen  eine  gewisse  Societät  sich  befindet«.  Dieses  Gutachten
  möchte  gar  nur  zwei  Klassen  errichtet  schen,  die  der  Phrsik
  und  Matheinatik;  wolle  es  S.  Maj.,  so  können  »Belles-Lettres«
hinzugethan  werden:  aber  »Medicin  und  Teutsche  Sprache  sind  ganz
besondere  Dinge«.  Weiter:  die  Stelle  eines  Vice-Präsidenten  solle
man  aufgeben,  »welche  Stelle  wegen  des  GRABEN  von  STEIN  nicht
in  dem  besten  Andenken  ist«.

tin  drittes  Gutachten  bezeichnet  den  Entwurf  von  Jarısces  als
schlechterdings  verwerflich  und  verlangt  den  Bruch  mit  der  alten
Societät.  JarısEs,  heisst  es,  sei  in  allem  verdächtig  in  Ansehung
der  alten  Soeietät,  er  wolle  die  neue  Akademie  auf  den  Fuss  der
alten  bringen,  »damit  ratione  der  Mitglieder  ordentliche  subalterne
alle  Zeit  existiren  und  Arcanisten  in  Ansehung  der  Ausgabe  und
Einnahme  der  Akademie  beibehalten  werden  mögen«.  Die  deutsche
Sprache  gehöre  überhaupt  nicht  in  die  Akademie;  zu  Gefallen  von
zwei  Mitgliedern  sei  ihıre  Vertretung  beibehalten:  wünsche  man  sic
aufzunehmen,  so  sei  ein  Stuhl  dafür  genug,  rathsam  aber  sei  es
nicht;  »denn  bald  würden  sich  die  lateinische,  griechische,  italienische
  u.s.w.  Sprache  melden.  Da  es  aber  hier  Grundwahrheiten
und  reale  nützliche  Experimente  zu  des  Königs  Ehre  und  gemeinem
Besten  betrifft,  nicht  aber  schöne  Worte  und  Redensarten,  so  kann
dieses  gar  nicht  einmal  stattfinden«.  Directores  perpetui  sollen  nicht
regieren;  denn  sonst  entstehen  die  Arcanisten  wieder;  die  Leitung
solle  wechseln  wie  auf  den  Universitäten.

Ein  viertes  Gutachten  stimmt  der  gänzlichen  Ausschliessung
der  'Theologia  revelata  sowie  der  Rechtsgelehrsamkeit  zu,  wünscht
aber  fünf  Klassen  (Physik,  Mathematik,  Mediein,  Litteratur  und
Belles-Lettres,  Deutsche  Sprache).  Ein  fünftes  Gutachten  endlich
in  französischer  Sprache  ist  ebenso  radical  wie  das  dritte.  Von
den  vierzehn  Mitgliedern  der  alten  Societät,  die  nicht  zugleich  AMitglieder
  der  neuen  sind,  sollen  nur  fünf  in  die  zu  begründende
Akademie  aufgenommen  werden;  die  anderen  sollen,  so  lange  sie
leben.  den  Titel  »  Associe  de  la  vieille  Societe«  führen.  Eine  unbeschränkte,
  aber  kleine  Zahl  von  »Assoeies«  neben  den  ordentlichen
Mitgliedern  soll  auch  bei  der  neuen  Akademie  zugelassen  werden.