Laufende
Nummer
.ESeite des
amtlichen
Waaren-
verzeich-
nisses.
153
Benennung der Gegeustände.
Hin-
weisung
auf die
Nummer
des
Zolltarifs.
Zollsatz
für
100 kg
Bezeichnung der Aenderung.
!—
r—□—
2.
3.
4.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
169
181
185
Nr. 109
S. 28 des
Nachtrags.
211
236
250
289
mit der Säge abgeschnitten sind und hierdurch
eine Vorrichtung für einen besonderen Verwen-
dungszweck noch nicht ersahren haben, fallen
dadurch allein noch nicht unter die Sägewaaren
der Nr. 13c 2.
(Kakao)
— gemahlener oder sonst zerkleinerter
(Kleider und Putzwaaren)
— gewirkte, gestrickte oder gehäkelte s. Zeug-
waaren (Strumpfwaaren).
Anmerkung. Fertize Kleider aus sogenannten
Elastiks d. i. wollenen Tricotstoffen, welche
zwar gewirkt, aber wie Webewaaren
und wie diese in nicht abgepaßten Stücken
hergestellt sind, unterliegen der Verzollung
nach Nr. 18c. «
Knochenfett, konsistentes, auch schmalzartig
konsistentes ......-..
(Leder)
— Sohlleder aller Art .....
Anmerkung. Als Sohlleder ist alles lohgare
Leder zu tarifiren, welches nach seiner Steif-
heit, Stärke oder sonstigen Beschaffenheit zur
Herstellung von Sohlen (äußeren Sohlen oder
Brandsohlen) geeignet erscheint.
Der Umstand, daß ganze Häute oder Ab.
schnitte davon (Hälse, Köpfe, Bäuche oder
Flanken) jene Eigenschaften an den äußeren
(peripherischen) Theilen nicht oder nur in einem
geringen Grade zeigen, schließt die Tarifirung
nach Nr. 21b nicht aus. Leder, welches wegen
seiner Durchfettung zur Verwendung als Sohl-
leder nicht tauglich ist, fällt unter Nr. 21a.
Mordants (Beizmittel) s. die betreffenden
Artikel.
(Oel)
(S. auch Harzöl, Kautschucköl, Mineralöl,
Muskatöl, Petroleum, Theeröl, Thieröl,
Terpentinöl, Türkischrothöl, Harlemer Oel
und die Anmerkung 2 zu Fette).
Reservagen (Deckmittel zum Gebrauch beim
Zeugdruck) s. die betreffenden Artikel.
Lewallt «
.«25p1«
2604
21b
60
br. 2
36
Zu 11. Aufnahme der Worte „oder
sonst zerkleinerter"
mahlener“.
Zu 12. Aufnahme der Anmerkung.
hinter „ge-
Zu 13. Hinzufügung der Worte:
„auch schmalzartig konsistentes“.
Zu 14. Anderweite Fassung der
Anmerkung zu Sohlleder.
Zu 15. Anderweite Fassung des
Artikels.
Zu 16. Ergänzung der Hinweisung
durch Einschaltung des Wortes:
„Türkischrothöl".
Zu 17. Anderweite Fassung des
Artikels.