Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

  
Laufende 
Nummer 
.ESeite des 
amtlichen 
Waaren- 
verzeich- 
nisses. 
153 
  
  
Benennung der Gegeustände. 
  
Hin- 
weisung 
auf die 
Nummer 
des 
Zolltarifs. 
Zollsatz 
für 
100 kg 
Bezeichnung der Aenderung. 
  
!— 
r—□— 
2. 
3. 
4. 
  
11. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
169 
181 
185 
Nr. 109 
S. 28 des 
Nachtrags. 
211 
236 
250 
289 
  
mit der Säge abgeschnitten sind und hierdurch 
eine Vorrichtung für einen besonderen Verwen- 
dungszweck noch nicht ersahren haben, fallen 
dadurch allein noch nicht unter die Sägewaaren 
der Nr. 13c 2. 
(Kakao) 
— gemahlener oder sonst zerkleinerter 
(Kleider und Putzwaaren) 
— gewirkte, gestrickte oder gehäkelte s. Zeug- 
waaren (Strumpfwaaren). 
Anmerkung. Fertize Kleider aus sogenannten 
Elastiks d. i. wollenen Tricotstoffen, welche 
zwar gewirkt, aber wie Webewaaren 
und wie diese in nicht abgepaßten Stücken 
hergestellt sind, unterliegen der Verzollung 
nach Nr. 18c. « 
Knochenfett, konsistentes, auch schmalzartig 
konsistentes ......-.. 
(Leder) 
— Sohlleder aller Art ..... 
Anmerkung. Als Sohlleder ist alles lohgare 
Leder zu tarifiren, welches nach seiner Steif- 
heit, Stärke oder sonstigen Beschaffenheit zur 
Herstellung von Sohlen (äußeren Sohlen oder 
Brandsohlen) geeignet erscheint. 
Der Umstand, daß ganze Häute oder Ab. 
schnitte davon (Hälse, Köpfe, Bäuche oder 
Flanken) jene Eigenschaften an den äußeren 
(peripherischen) Theilen nicht oder nur in einem 
geringen Grade zeigen, schließt die Tarifirung 
nach Nr. 21b nicht aus. Leder, welches wegen 
seiner Durchfettung zur Verwendung als Sohl- 
leder nicht tauglich ist, fällt unter Nr. 21a. 
Mordants (Beizmittel) s. die betreffenden 
Artikel. 
(Oel) 
(S. auch Harzöl, Kautschucköl, Mineralöl, 
Muskatöl, Petroleum, Theeröl, Thieröl, 
Terpentinöl, Türkischrothöl, Harlemer Oel 
und die Anmerkung 2 zu Fette). 
Reservagen (Deckmittel zum Gebrauch beim 
Zeugdruck) s. die betreffenden Artikel. 
  
Lewallt « 
.«25p1« 
2604 
21b 
  
  
60 
br. 2 
36 
  
Zu 11. Aufnahme der Worte „oder 
sonst zerkleinerter" 
mahlener“. 
Zu 12. Aufnahme der Anmerkung. 
hinter „ge- 
Zu 13. Hinzufügung der Worte: 
„auch schmalzartig konsistentes“. 
Zu 14. Anderweite Fassung der 
Anmerkung zu Sohlleder. 
Zu 15. Anderweite Fassung des 
Artikels. 
Zu 16. Ergänzung der Hinweisung 
durch Einschaltung des Wortes: 
„Türkischrothöl". 
Zu 17. Anderweite Fassung des 
Artikels.
	        
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