Aber im allgemeinen gesprochen, hat jede Volksindividualität,
hat der Geist jedes Landes ein Recht
auf Dasein, auf Möglichkeit der freien Entwicklung,
auf Geltendmachung in der ganzen Welt. Daher ist es
ein Gebot der Sittlichkeit, diese Dinge durch Aufstellung
von Kriegszielen auch nicht mittelbar anzutasten.
Jeden Volke hat der Schöpfer seine besondere Eigenart
und seine besondern Gaben verliehen. Sie machen zusammen
den geistigen Kosmos der Menschheit in seiner
Mannigfaltigkeit, seinem Reichtum und seiner Schönheit
aus. Gestützt auf politische oder materielle Macht
hier eingreifen zu wollen und eine natürliche Pflanzung
zu beeinträchtigen, würde sittlich nicht zu rechtfertigen
sein. Kein Volk darf, mit Überlegenheit prahlend, seine
Kultur auf irgendeinem Wege einem andern Volke aufdrängen
und ihre Absolutheit predigen. Wenn wirklich
etwas Berechtigtes in den viel zu viel zitierten
Versen steckt:
„Und ee mag an deutschem Wesen
Einmal noch die Welt genesen“,
so überlasse man dies der stillen, friedlichen Macht
dieses Wesens. Das allein heißt sittlich handeln.
Justitia est fundamentum regnorum ist eine alte staatsmännische
Weisheit, die selbst wieder auf ethischem
Fundamente ruht. Ihr steht eine andere von dem
gleichen Werte zur Seite: JZustitia est fundamentun
mundi ac pacis. Kriegsziele, die mit dieser Grundlage
nicht zusammenklingen, Friedensbedingungen, die den
unsittlichen Makel irgendwelcher unnötigen Härte an
sich tragen, pflanzen dem Frieden von vornherein das
Gift des Krieges ein, das über kurz oder lang am