Verzeichniß
3. Zoll= und Steuer-Wesen.
derjenigen Beamten, denen in Gemäßheit der Bestimmung im F. 27 Absatz 2 und 3 des Ge-
setzes vom 1. Juli 1881, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, die periodische
Prüfung der stempelpflichtigen Schriftstücke der dortselbst näher bezeichneten Bank= 2c. Anstalten
bezüglich der Stempelverwendung übertragen worden ist, sowie der diesen Beamten zugewiesenen
Dienstbezirke.
Bundesstaat. Bezeichnung der Beamten. Revisionsbezirk.
Preußen. Die Stempelfiskale. Die den Beamten bezüglich der Lan-
desabgaben zugewiesenen Dienst-
bezirke.
Vorstand des Erbschafts-Steueramts in Sig-Regierungsbezirk Sigmaringen.
maringen.
Bayern. Die mit der Aufsicht über das Gebührenwesen Die den Beamten bezüglich der Lan-
Sachsen (Königreich).
Württemberg.
Baden.
Hessen.
Mecklenburg-Schwerin.
Sachsen (Großherzog=
thum).
Mecklenburg.Strelit.
Oldenburg.
beauftragten Referenten der Bezirksregie-
rungen, Kammern der Finanzen.
Die Stempelfiskale, Finanzräthe Wahl und
Haymann in Dresden.
Finanz-Assessor Schneider in Stuttgart.
Die Vorstände der Haupt-Zoll= und Haupt-
Steuerämter.
Ober-Finanzrath Hofmann in Darmstadt.
Eine räumliche Abgrenzung von Revisions=
bezirken hat nicht stattgefunden; die Re-
visoren werden für die einzelnen Bank-
anstalten bestellt.
Die Ministerial-Revisoren Lichtwer und Men-
neken in Weimar.
Wie bei Mecklenburg-Schwerin.
Finanzrath Bucholtz in Oldenburg.
desabgaben zugewiesenen Dienst-
bezirke.
Das gesammte Staatsgebiet.
Desgl.
Die betreffenden Hauptamts-Bezirke.
Das gesammte Staatsgebiet.
Das gesammte Staatsgebiet.
Das gesammte Staatsgebiet aus-
schließlich der nachfolgenden unter
preußischer Verwaltung stehenden.
Gebietstheile.