Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Bnchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 16. März 1883. O11.
Inhalt: 1. Gandels= und Gewerbe-Wesen: Bekanntmachung, setzung eines Formulars für Staatsangehörigkeits-Aus-
betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Stein- wessseeeeee 66
kohlenbergwerken Seite 63 4. Konsulat-Wesen: “ “& “E#" Auri t "(1 Er-
"1 mächtigungen zur Vornahme von Civilstands-Akten; —
2. W““* Status der deutschen Notenbanken Ende Exeguatur-Ertheillng 45b*“* * 66
3 5. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
8. Heimath-Wesen: Bundesrathsbeschluß, betreffend Fest- Reichsgebiee 67
1. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend
die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken.
Der Bundesrath hat die auf Grund des §. 139a der Gewerbe-Ordnung erlassenen Bestimmungen über die
Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken (Bekanntmachung vom 10. Juli 1881 — Central=
Blatt für das Deutsche Reich Seite 275) dahin abgeändert, daß der Eingang der Bestimmung unter I nun-
mehr lautet, wie folgt:
I. Auf Steinkohlenbergwerken, deren Betrieb auf eine doppelte tägliche Arbeitsschicht eingerichtet ist,
treten die Beschränkungen des §. 136 Absatz 1 und 2 der Gewerbe-Ordnung für diejenigen
jugendlichen Arbeiter männlichen Geschlechts über 14 Jahre, welche über Tage mit den unmittelbar
mit der Förderung der Kohlen zusammenhängenden Arbeiten beschäftigt sind, mit folgenden Maß-
gaben außer Anwendung.
Berlin, den 12. März 1883.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Scholz.
12