Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883. (11)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Bnchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
  
XI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 16. März 1883. O11. 
Inhalt: 1. Gandels= und Gewerbe-Wesen: Bekanntmachung, setzung eines Formulars für Staatsangehörigkeits-Aus- 
betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Stein- wessseeeeee 66 
kohlenbergwerken Seite 63 4. Konsulat-Wesen: “ “& “E#" Auri t "(1 Er- 
"1 mächtigungen zur Vornahme von Civilstands-Akten; — 
2. W““* Status der deutschen Notenbanken Ende Exeguatur-Ertheillng 45b*“* * 66 
3 5. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
8. Heimath-Wesen: Bundesrathsbeschluß, betreffend Fest- Reichsgebiee 67 
  
  
1. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend 
die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken. 
  
Der Bundesrath hat die auf Grund des §. 139a der Gewerbe-Ordnung erlassenen Bestimmungen über die 
Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken (Bekanntmachung vom 10. Juli 1881 — Central= 
Blatt für das Deutsche Reich Seite 275) dahin abgeändert, daß der Eingang der Bestimmung unter I nun- 
mehr lautet, wie folgt: 
I. Auf Steinkohlenbergwerken, deren Betrieb auf eine doppelte tägliche Arbeitsschicht eingerichtet ist, 
treten die Beschränkungen des §. 136 Absatz 1 und 2 der Gewerbe-Ordnung für diejenigen 
jugendlichen Arbeiter männlichen Geschlechts über 14 Jahre, welche über Tage mit den unmittelbar 
mit der Förderung der Kohlen zusammenhängenden Arbeiten beschäftigt sind, mit folgenden Maß- 
gaben außer Anwendung. 
Berlin, den 12. März 1883. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Scholz. 
  
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