.. inweisun
Lau- Waarenverzeichniß da zu Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten-.
i es togewichts).
Nr Einfuhr gollarifs des Brut og wichts)
1. 2. 3. 4. 9695.
Noch:
(224.) Vorstehend und anderweit 51 mern begriffene Rinden, auch gemahlen
nicht genannte rohe oder sonst zerkleinert; Zimmtwurzel;
Erzeugnisse zum Ge- Zittwerwurzel, getr., sowie sonstige nicht
werbe= oder Medizinal- unter anderen Nummern begriffene gegebrauch,
mit Aus- trocknete, auch gedarrte, gebrannte, genahme
der rohen mahlene oder sonst zerkleinerte Wurzeln.
Färbe= und Gerbe- — Rohe Färbe= und Gerbematerialien
materialien. · fallen unter Nr. 226.
225. JVorstehend und anderweit 5i Von Apothekerwaaren gehören insbe-
nicht genannte Fabrikate
und Präparate der
chemischen Industrie
und Pharmazie.
sondere hierher: Arzeneien; Blei-, englisches
und anderes pharmazeutisches
Pflaster mit Einschluß von aufgestrichenem
Heftpflaster; Brust= und Kräuterthee;
Cigarretten, lediglich mit indischem Hanf
gefüllt (Asthmacigarretten); Gelatinekapseln,
gefüllte (mit Cubebenextrakt, Ricinusöl,
Leberthran 2c.), zum Medizinalgebrauch;
Harlemeröl; Haut= und Zahnpulver, mit
Ausnahme des parfümirten und des durch
seine Umschließung als kosmetisches Mittel
sich darstellenden (Nr. 782); Karthäuserpulver
(Kermes, mineralischer); Kräutertaback
(Pulver aus getrockneten Kräutern),
nicht mit Taback gemischt; Kropfpulver
(Roßpulver); Oblaten (Mundlack) aus
Teig; Pastillen, ausschließlich zu Gesundheitszwecken,
aber ohne Zusatz von Honig,
Zucker u. dergl.; Pillen und Pulver zum
Medizinalgebrauch; Opodeldoc und andere
Salben, mit Ausschluß der parfümirten
und der durch ihre Umschließungen als
kosmetische Mittel sich darstellenden
(Nr. 782); Schwefelbalsam (oleum lini
sulphuratum); Tinkturen, mit Ausschluß
der alkohol= oder ätherhaltigen (Nr. 76),
der parfümirten und der durch ihre Umschließung
als kosmetische Mittel sich darstellenden
(Nr. 782); überhaupt alle zum
Gebrauch fertigen, zusammengesetzten oder
faconnirten Medizinen, wie sie aus der
Hand des Apothekers in die des Konsumenten
gelangen, sofern sie nicht anderweit
genannt sind.
18 Fss. u. Kst.
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