Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  da  zu  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten-.
  i  es  togewichts).
Nr  Einfuhr  gollarifs  des  Brut  og  wichts)
1.  2.  3.  4.  9695.
Noch:
(224.)  Vorstehend  und  anderweit  51  mern  begriffene  Rinden,  auch  gemahlen
nicht  genannte  rohe  oder  sonst  zerkleinert;  Zimmtwurzel;
Erzeugnisse  zum  Ge-  Zittwerwurzel,  getr.,  sowie  sonstige  nicht
werbe=  oder  Medizinal-  unter  anderen  Nummern  begriffene  gegebrauch,
  mit  Aus-  trocknete,  auch  gedarrte,  gebrannte,  genahme
  der  rohen  mahlene  oder  sonst  zerkleinerte  Wurzeln.
Färbe=  und  Gerbe-  —  Rohe  Färbe=  und  Gerbematerialien
materialien.  ·  fallen  unter  Nr.  226.
225.  JVorstehend  und  anderweit  5i  Von  Apothekerwaaren  gehören  insbe- 



nicht  genannte  Fabrikate
  und  Präparate  der
chemischen  Industrie
und  Pharmazie.

 

 

sondere  hierher:  Arzeneien;  Blei-,  englisches
  und  anderes  pharmazeutisches
Pflaster  mit  Einschluß  von  aufgestrichenem
Heftpflaster;  Brust=  und  Kräuterthee;
Cigarretten,  lediglich  mit  indischem  Hanf
gefüllt  (Asthmacigarretten);  Gelatinekapseln,
  gefüllte  (mit  Cubebenextrakt,  Ricinusöl,
  Leberthran  2c.),  zum  Medizinalgebrauch;
Harlemeröl;  Haut=  und  Zahnpulver,  mit
Ausnahme  des  parfümirten  und  des  durch
seine  Umschließung  als  kosmetisches  Mittel
sich  darstellenden  (Nr.  782);  Karthäuserpulver
  (Kermes,  mineralischer);  Kräutertaback
  (Pulver  aus  getrockneten  Kräutern),
nicht  mit  Taback  gemischt;  Kropfpulver
(Roßpulver);  Oblaten  (Mundlack)  aus
Teig;  Pastillen,  ausschließlich  zu  Gesundheitszwecken,
  aber  ohne  Zusatz  von  Honig,
Zucker  u.  dergl.;  Pillen  und  Pulver  zum
Medizinalgebrauch;  Opodeldoc  und  andere
Salben,  mit  Ausschluß  der  parfümirten
und  der  durch  ihre  Umschließungen  als
kosmetische  Mittel  sich  darstellenden
(Nr.  782);  Schwefelbalsam  (oleum  lini
sulphuratum);  Tinkturen,  mit  Ausschluß
der  alkohol=  oder  ätherhaltigen  (Nr.  76),
der  parfümirten  und  der  durch  ihre  Umschließung
  als  kosmetische  Mittel  sich  darstellenden
  (Nr.  782);  überhaupt  alle  zum
Gebrauch  fertigen,  zusammengesetzten  oder
faconnirten  Medizinen,  wie  sie  aus  der
Hand  des  Apothekers  in  die  des  Konsumenten
  gelangen,  sofern  sie  nicht  anderweit
  genannt  sind.

 

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