Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
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inweisun 
Lau- Waarenverzeichniß vinn iu g Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (än Prozenten 
2 es . - 
Nr. Einfuhr. gollarifs des Bruttogewichts). 
1 2. 3. 4. 5. 
1 325. Vorstehend nicht genannte 9a Bestandtheil bei Gemengen aus verschie- — 
GetreideartenderNr.9a den tarifirten Getreidearten 2c., wenn 
des Zolltarifs. das Gewicht desselben nicht mehr als 
10 Prozent von dem Gewichte g 
menges beträgt. Gemenge aus Getreide- 
m326. „Buchweizen. 9b arten, welche gleichen Zollsätzen unter- 
liegen, sind bei derjenigen Getreideart 
1 327..Gerste. 9b nachzuweisen, welche im Gemenge augen- — 
scheinlich den überwiegenden Bestandtheil 
328. Mais. 9b bildet. — 
329.alz. 90 Malz, gebranntes, auch dergl. gemahlenes, — 
fällt unter Nr. 645. 
4330. Anis; Fenchel; Korian- * Hierzu gehört auch Cumin (römischer Küm- — 
der; Kümmel aller Art. mel), sowie Schwarzkümmel (semen 
nigellae s. melanthl). — Sternanis ist 
unter Nr. 634 nachzuweisen. 
1 331. Raps und Rübsaat; He- 9e Für NRaps und Rübsaat kommt auch der — 
derich= und Rettigsaat. Name „Colza“ im Handel vor. 
332.°) Frische Weinbeeren zum 9k........................ Bei dem Zollsatz von 
Tafelgenuß. 4 5½% brutto: — 
Anderenfalls Tarasätze 
der Nr. 333. 
333.)| Andere frische Wein- 9f Hierunter fallen auch in Fässer eingestampfte 16 Fss. u. Kst. 
beeren. Weinbeeren ohne Rücksicht auf eine 20 Fss. u. Kst. und 
etwa eingetretene Gährung, wenn die zugleich in Kork-, 
eingestampfte Masse alle Theile der Frucht, Holz-, Sägespänen 
neben dem Saft also auch noch die oder dergl. einge- 
Kämme, Kerne und Schalen (Bälge oder legt. 
Hülsen) der Trauben enthält. — Ge-11 in unvollständigen 
trocknete Weinbeeren gehören zu Nr. 624. Kst. u. Fss. 
8 in Kb. mit Deckeln. 
6 in Kb. ohne Deckel. 
334. Baumwollensamen. 98- 4 Bll. 
2 Sck. 
335.Blumen, Blüthen, Knos- 98 Hierher gehören: Frische, auch getrocknete 18 Fss. u. Kst. 
pen und Gräser zu oder gefärbte Blumen, Blüthen, Knospen 7 Kb. 
Bouquets 2c.; Oran- und Gräser zu Bouquets, Kränzen 2c. 4 Bll. 
gen-, Pomeranzen= und Kränze, Bouquets 2c. von dergleichen2 Sck. 
Rosenblätter; Rosma- Blumen 2c.; Orangen= und Pomeranzen- 
  
rinkraut; gefärbtes 
  
  
  
blätter, frisch oder getrocknet; Lorbeer-, 
*) In den Verkehrsnachweisungen I und II ist von den Anmeldeftellen der Zollsatz anzugeben, 
frische Weinbeeren zur Verzollung gezogen wurden. 
  
nach welchem eingeführte
	        
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