Hinweisung
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Lau- Waarenverzeichniß auf die Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
Nr. Einfuhr. es ichts).
fuhr golltarifs des Bruttogewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
615.: zollfrei für Bewohner 2591inzelne Stücke in Mengen von nicht mehr —
des Grenzbezirks. Anmerk. als 2 kg, nicht mit der Post eingehend.
616. Fleischextrakt, Suppen259 1 Hierher gehört: Fleischextrakt aller Art, soo16 Fss. u. Kst.
tafeln, Consommé, wie Consommé (Gallerte von Knochen9 Kb.
Tafelbouillon. und Fleisch), auch in Blechbüchsen 2c. herr!3 Bll.
metisch verschlossen; Bouillon in Tafeln, Für Fleischextrakt:
auch flüssige in Dosen; Suppentafeln24 Fss. u. Kst.
(Erbsen-, Bohnen-, Linsen= 2c. Tafeln)
aus mit Fleisch oder Speck eingekochten
Gartengewächsen.
617.Geflügel und Wild aller 259g1 Hierher gehört unzerlegtes, sowie zerlegtes6 Fss. u. Kst.
Art, nicht lebend. frisches und zubereitetes Geflügel, auchh Kb.
in Fässern, Töpfen, Krügen und dergll. ll.
mit Ausnahme des unter Nr. 657 nach-
zuweisenden gefüllten (farcirten) oder in
sonstiger Weise feiner zubereiteten; ferner
nicht lebende Kaninchen und erlegtes
Wild (Wildpret) aller Art.
618.Stockfisch, getrockneter. 25g 2 2S20050050.„ —
619. Vorstehend und anderweit 25g2 Hierher sind zu rechnen; in Fässern, Töpfen –
nicht genannte Fische. und dergl. eingesalzene, auch getrocknete,
geräucherte, geröstete, blos abgekochte
(abgesottete) Fische, letztere auch in Schach-
teln verpackt, soweit sie nicht unter Nr. 618,
640, 641 und 657 enthalten sind. —
Frische Fische gehören unter Nr. 821.
620.") Frische Apfelsinen, Citrocc25h 1 Hierher gehören auch unzerschnittene, mit Bei dem Zollsatz von
nen, Limonen, Pome- Meer= oder Salzwasser übergossene Ci- 12 J/ für 100 kg:
ranzen, Granaten, tronen. 20 Fss. u. Kst.
Datteln und Mandeln. 13 Kb.
621.Andere frische Südfrüchte, 25h 1 Hierher gehören frische Feigen, Bananen 6 Bll.
(Pisangs, Paradiesfeigen), Pistazien,
Pompelmusen 2c. — Frische Ananas, Für frische Apfel-
früchte zur Verzollung gezogen wurden.
Adams= und Paradies-Aepfel (Cedrat-
früchte) sind dagegen unter Nr. 350
nachzuweisen.
sinen, Citronen, Li-
monen, Pomeran-
zen:
18 Kst.
Bei dem Zollsatz
von 4/¾ für 100 kg
sind die unter Nr. 620
fallenden Früchte
brutto anzuschrei-
ben.
*) In den Verkehrsnachweisungen 1 und II ist von den Anmeldeftellen der Zollsatz anzugeben, nach welchem eingeführte Süd-