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... inweisun
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
. es "
Nr. Ausfuhr und Durchfuhr. olltarifs des Bruttogewichts).
1. 2. 3. 4. 5.
+ 406.Hörner von Thieren, Horn- 13 a Hierher gehören auch roh vorgearbeitete 10 Ffss. u. Kst.
spitzen, Geweihe, Kno- Hornspitzen oder ungebohrte Hornstreifen 2 Sck.
chen, Hufe und Klauen: zu Pfeifenspitzen. — Hornstäbe fallen
rohe (als Schnitzstoff). dagegen unter Nr. 437. Knochen, welche
· nicht als Schnitzstoff dienen können, sind
unter Nr. 8, Knochenmehl unter Nr. 172,
Hornmehl und Hornabfälle unter Nr. 414
nachzuweisen.
+ 407. Holzkohle, einschließlich der 13 a Hierher gehört auch gepulverte und ge0 Fss. u. Kst.
Rothkohle. formte Holzkohle (plastische Löthkohle) uvnd2 Bll.
plastische Kohle in ungeformten Stücken Sck.
— Rothkohle ist ein Verkohlungsprodukt
von rothbrauner Farbe aus Buchenholz.
+ 408. Korkholz. 13 a Auch in lediglich auseinander geschnittenen —
rohen Platten oder Scheiben.
409. Perlmutter, natürliche, 13 a Hierunter sind die Schalen der echten Perl- 10 Fss. u. Kst.
rohe; Perlen in Mu- muschel und ähnliche Seethierschalen mit? Sck.
scheln. irisirendem Glanze nachzuweisen.
410. Steinnüsse und andere 13 a Amerikanische Steinnüsse kommen auch unter6 Kst.
als Schnitzstoff ver- den Namen „Corozo-, Elfenbein-, Tagua-4 Bll.
wendbare Nüsse. nüsse, marfl végétal, vegetabilisches 2 Sck.
Elfenbein“ im Handel vor. — Hierher
gehören auch die als Schnitzstoff verwend-
baren Schalen der unter Nr. 189 nach-
zuweisenden Nüsse.
411. Stuhlrohr, rohes. 13a Hierunter fällt nur ungespaltenes, unge- 4 Bll.
beiztes oder ungefärbtes Stuhlrohr. 4 ck.
Stuhlrohrabfall ist unter Nr. 414, ge-
beiztes, gefärbtes 2c. Stuhlrohr unter
Nr. 431, lackirtes Peddig unter Nr. 432
, nachzuweisen.
412. Wallfischbarden (rohes 13 a Fischbein in rauhen, unebenen oder in ge2 Sck.
Fischbein). ebneten glatten oder sonst zur Verwen-
dung bereits vorgerichteten Stäben ist
unter Nr. 437 nachzuweisen. Fischbein-
abfall fällt unter Nr. 414.
(1y413. Vorstehend nicht genannte 13 a Hierzu sind insbesondere zu rechnen: Cauris 16 Fss. u. Kst.
animalische und vege- (eine Art Schneckenschalen); Jet (Gagat)) Bll.
tabilische Schnitzstoffe, weiße Korallen: Muschelschalen, mit Aus- Sck.
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur Muschelschalen, mit Ausnahme der Perlmutterschalen.