Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
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... inweisun 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
. es " 
Nr. Ausfuhr und Durchfuhr. olltarifs des Bruttogewichts). 
1. 2. 3. 4. 5. 
+ 406.Hörner von Thieren, Horn- 13 a Hierher gehören auch roh vorgearbeitete 10 Ffss. u. Kst. 
spitzen, Geweihe, Kno- Hornspitzen oder ungebohrte Hornstreifen 2 Sck. 
chen, Hufe und Klauen: zu Pfeifenspitzen. — Hornstäbe fallen 
rohe (als Schnitzstoff). dagegen unter Nr. 437. Knochen, welche 
· nicht als Schnitzstoff dienen können, sind 
unter Nr. 8, Knochenmehl unter Nr. 172, 
Hornmehl und Hornabfälle unter Nr. 414 
nachzuweisen. 
+ 407. Holzkohle, einschließlich der 13 a Hierher gehört auch gepulverte und ge0 Fss. u. Kst. 
Rothkohle. formte Holzkohle (plastische Löthkohle) uvnd2 Bll. 
plastische Kohle in ungeformten Stücken Sck. 
— Rothkohle ist ein Verkohlungsprodukt 
von rothbrauner Farbe aus Buchenholz. 
+ 408. Korkholz. 13 a Auch in lediglich auseinander geschnittenen — 
rohen Platten oder Scheiben. 
409. Perlmutter, natürliche, 13 a Hierunter sind die Schalen der echten Perl- 10 Fss. u. Kst. 
rohe; Perlen in Mu- muschel und ähnliche Seethierschalen mit? Sck. 
scheln. irisirendem Glanze nachzuweisen. 
410. Steinnüsse und andere 13 a Amerikanische Steinnüsse kommen auch unter6 Kst. 
als Schnitzstoff ver- den Namen „Corozo-, Elfenbein-, Tagua-4 Bll. 
wendbare Nüsse. nüsse, marfl végétal, vegetabilisches 2 Sck. 
Elfenbein“ im Handel vor. — Hierher 
gehören auch die als Schnitzstoff verwend- 
baren Schalen der unter Nr. 189 nach- 
zuweisenden Nüsse. 
411. Stuhlrohr, rohes. 13a Hierunter fällt nur ungespaltenes, unge- 4 Bll. 
beiztes oder ungefärbtes Stuhlrohr. 4 ck. 
Stuhlrohrabfall ist unter Nr. 414, ge- 
beiztes, gefärbtes 2c. Stuhlrohr unter 
Nr. 431, lackirtes Peddig unter Nr. 432 
, nachzuweisen. 
412. Wallfischbarden (rohes 13 a Fischbein in rauhen, unebenen oder in ge2 Sck. 
Fischbein). ebneten glatten oder sonst zur Verwen- 
dung bereits vorgerichteten Stäben ist 
unter Nr. 437 nachzuweisen. Fischbein- 
abfall fällt unter Nr. 414. 
(1y413. Vorstehend nicht genannte 13 a Hierzu sind insbesondere zu rechnen: Cauris 16 Fss. u. Kst. 
animalische und vege- (eine Art Schneckenschalen); Jet (Gagat)) Bll. 
tabilische Schnitzstoffe, weiße Korallen: Muschelschalen, mit Aus- Sck. 
  
  
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur Muschelschalen, mit Ausnahme der Perlmutterschalen. 
  
  
 
	        
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