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.. inweisun
Lau- Waarenverkeichniß dam t Tarasatz
fende " für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
Nr. usfuhr und Durchfuhr. es ·
fuh chfuh gollorif= des Bruttogewichts).
1. 2. 3. 4. 5.
421. Faschinen; Korbweiden3c?2 Auch gespaltene Korbweiden (Flechtweiden), —
und Reifenstäbe, unge- sowie rund gebogene und in Rollen ge-
schälte. bundene Reifenstäbe (gespaltene für Faß-
2c. Reifen) ohne die zu ihrer unmittel-
baren Verwendung als Reifen erforder-
lichen Einschnitte, das sogenannte Schloß,
gehören hierher, wenn diese Gegenstände
ungeschält sind. — Geschälte Korbweiden
und Reifenstäbe fallen unter Nr. 429.
+422. Faßdauben (Faßstäbe13s2a2020D0D0D0DD · —
Faßholz, Bandstöcke).
+1423. Unbearbeitete Stöcke von l#èc2 ierunter fallen unbearbeitete, d. h. nur 16 ff.
außereuropäischem durch Sägen oder auf anderem Wege 4 Bll.
Holz; auch Weichsel- vorgearbeitete und hierdurch für einen0? Sck.
stöcke, gebohrt oder un- besonderen Verwendungszweck vorgerich-
gebohrt. tete Stöcke.
1 424.Vorstehend nicht genannte 1362 Sierher gehören: Bohlen und Bretter, nicht 4 Bll.
Säge= und Schnitt= abgehobelt; zugeschnittene ungehobelte Sck.
waaren aus europäi- oder blos an den Rändern abgestoßene
schem harten und wei- Cigarrenkistenbretter, auch gebeizte; Dach-
chen Holz. späne, Dielen, Latten, Pfähle, Pfosten,
Planken, Platten, nur gesägt oder auf
anderem Wege vorgearbeitet; Brunnen-
röhren; Schindeln; Schwarten (Ddie äuße-
fren Längsabschnitte von Rundholz), so-
fern dieselben nicht lediglich als Brenn-
holz anzusehen sind; Schuster-und Schwert-
fegerspäne; sonstiges gesägtes oder auf
anderem Wege vorgearbeitetes oder zer-
kleinertes Tischler= und Zimmerholz aller
Art; auch Holzmehl (ein auf trockenem
Wege durch Zerreiben von Holz lSäge-
spänen] bereitetes Pulver) 2c.
425. Böttcherwaaren, grobe. 13du.f Hierher gehören außer den groben, rohen, –
(Hierin ungefärbten Böttcherwaaren: gefärbte,
Nr. 434). gefirnißte, gebeizte, lackirte oder polirte;
ferner Böttcherwaaren (ungefärbte oder
gefärbte 2c.) mit eisernen Reifen oder
sonst in einzelnen Theilen in Verbindung
mit unedlen Metallen, ungefärbtem oder
blos geschwärztem lohgaren Leder, Glas,
Steinen (mit Ausnahme der Edel= und
Halbedelsteine), Steinzeug, Fayence oder
Porzellan. — Feine Böttcherwaaren (mit