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.. inweisun
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
e 2
Nr. Ausfuhr und Durchfuhr. Zolltarife des Bruttogewichts).
1. 2. 3. 4. 5.
(IF 429. Korbweiden und Reisen-134 S. Bemerkung zu Nr. 421. . ... ... 4 Bll.
stäbe, geschälte. 2 Sck.
430. Nägel, hölzerne (Schuh- 134444HTH. 16 Fss. u. Kst.
stifte ꝛc.), rohe, un- 4 Bll.
gefärbte 2c. 2 Sck.
431. Stuhlrohr, gebeizt, ge- 13 d Rohes (ungespaltenes, ungebeiztes, unge 4 Bll.
färbt, lackirt, gespalten färbtes) Stuhlrohr fällt unter Nr. 41112 Sck.
oder abgeschält (Ped- Stuhlrohrabfall unter Nr. 414, abge-
dig); auch geschnittenes schältes und lackirtes Stuhlrohr (lackirtes
zur unmittelbaren Be- Peddig) unter Nr. 432.
nutzung.
432. Vorstehend nicht genannte 13 du.Alle diese Waaren in einzelnen Theilen in
(Hierin grobe, rohe, ungefärbte Verbindung mit unedlen Metallen, un-
Nr. 442.)]|HKischler-, Drechsler-, gefärbtem oder blos geschwärztem loh-
sowie blos gehobelte garen Leder, Glas, Steinen (mit Aus-
oder geschnitzte Holz- nahme der Edel= und Halbedelsteine),
waaren und Wagner- Steinzeug, Fayence oder Porzellan. Hier-
arbeiten; gefärbte, ge- her gehören auch: Druckformen (Holz=
beizte, gefirnißte, stöcke)h, nicht zum Druck aus Papier;
lackirte, polirte Tisch-- Filter aus plastischer Kohle und lackirtes 16 Fff gst
ler-, Drechsler= und Peddig. — Fournire von Holz, ge- 6 . u. Ksl.
Wagnerarbeiten; auch schnittene, rohe, sowie unverleimte, un- v
dergleichen Waaren in gebeizte Parquetbodentheile fallen unter
Verbindung mit an- Nr. 433, Möbel 2c. aus harten Hölzern
deren Materialien, mit und fournirte Möbel 2c. unter Nr. 440,
Ausnahme jedoch der grobes, ungefärbtes hölzernes Spielzeug
unter Nr. 433, 435, unter Nr. 441.
436, 440 und 441
genannten.
1 433.Fournire von Holz, ge- 1334535ee e-
schnittene, rohe; un-
verleimte, ungebeizte
Parquetbodentheile.
434. In Nr. 425.
1 435.Fournire von Holz, ge- 131 Hierher gehören demnach: unverleimte ge6 Fss. u. Kst.
schnittene, gefärbt, ge- beizte 2c., sowie verleimte, auch sournirte#16 l.
beizt, lackirt, polirt;
uneingelegte Parquet-
bodentheile, mit Aus-
schluß der unter Nr. 433
genannten.
jedoch uneingelegte Parquetbodentheile.
— Eingelegte Parquetbodentheile fallen
unter Nr. 443.
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur geschälte Korbweiden.
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