— 178 —
.. Hinweisun
Lau- Waarenverzeichniß auf die g Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
es
Nr. JAusfuhr und Durchfuhr. golltarifs des Bruttogewichts).
1. 2.0 3. 4. 5.
436. Holzdraht, gefärbter. 13 f Holzstäbchen zur Zündholzfabrikatio 16 u. Kst.
437.Horn= und Fischbeinstäbe. 13f u. g Hornstäbe" sind Stäbe von Büffel- oder18 Fsl.
(Hierin anderen Thierhörnern (Surrogate für15 Kst.
Nr. 444.) Fischbein). — Wallfischbarden (rohes3 Kob.
Fischbein) fallen unter Nr. 412. 8 Bll.
438. In Nr. 428.
439. Korkwaaren, grobe. 13f Zu den groben Korkwaaren gehören: ge-
schnittene (bearbeitete) Korkplatten und
Korkscheiben; Streifen, Würfel= und
Rindenspunde, Korkfender (netzartig um-
strickte Korkstücke). — Feine Korkwaaren
fallen unter Nr. 446.
440. Möbel= und Möbelbe- 13f Hierher gehören: Möbel und Möbelbestand-
standtheile von harten theile von harten Hölzern, alle fournirten
Hölzern, sowie alle Möbel und Möbelbestandtheile, mit Aus-
fournirten Möbel und nahme der unter Nr. 443, 449 und 450
Möbelbestandtheile; nachzuweisenden feinen bezw. gepolsterten Fss. u. Kst
auch dergleichen in Ver- Möbel; dergleichen Möbel in einzelnen Bl. «
bindung mit anderen Theilen in Verbindung mit unedlen
Materialien. Metallen, lohgarem Leder, Glas, Steinen
(mit Ausnahme der Edel= und Halbedel-
steine), Steinzeug, Fayence oder Porzellan.
441.Spielzeug von Holz, 13t Hierher gehört grobes, blos gehobeltes oder
grobes, ungefärbtes. geschnitzes, ungefärbtes Spielzeug, außer
Verbindung mit anderen Materialien. —
Anderes Spielzeug von Holz fällt unter
Nr. 447. Musikalische Instrumente, welche
als Kinderspielzeug dienen, sind unter
Nr. 453 nachzuweisen.
442. In Nr. 432.
443. Holzwaaren, feine, auch 138 Hierzu gehören: alle Holzwaaren mit aus- 20 9 u. Kst.
in Verbindung mit gelegter oder Schnitzarbeit, eingepreßten
anderen Materialien, Verzierungen, feiner Malerei, Holzbronze9 Bll.
mit Ausnahme von 2c.; seine Drechsler= und Schnitz-, sowie
Spielzeug. Kammmacherwaaren von Holzz eingelegte
Parquetbodentheile; alle diese Waaren
auch in Verbindung mit anderen Mate-
rialien, soweit sie dadurch nicht unter
Nr. 13 f, 13h oder 20 des Zolltarifs
fallen; Holzbronze. — Spielzeug von
Holz, grobes, blos gehobeltes oder ge-
schnitztes, ungefärbtes, ist unter Nr. 441,
anderes Spielzeug von Holz unter Nr. 447
nachzuweisen.