Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
  
.. inweisun 
Lau- Waarenverzeichniß vinn su s Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
es · 
Nr. JAusfuhr und Durchfuhr. golltarife des Bruttogewichts). 
1. 2. 3. 4. 5. 
Noch: 
(1839.),Töpfergeschirr, glasirt; 38 b oder Rohr; gemeine thönerne Oefen und 
ordinäre Oefen und Ofenkacheln, mit oder ohne Glasur; auch 
Ofenkacheln von Thon dergleichen ordinäre von Fayence, ein- 
oder Fayence; Gefäße farbig oder weiß; irdene Tabackpfeifen 
aus gemeinem Stein- (auch Abgüsse und Köpfe zu solchen) aus 
zeug; irdene Pfeifen. zeasshshem Pfeifenthon, einfarbig oder 
weiß. 
840. Andere Thonwaaren (mit 38651 Hierher gehört auch einfarbiges oder weißes 
Ausnahme von Por- Fayence (Steingut, Majolika, Wedgewood- 
zellan und porzellan- waaren). Fayence, welches nur äußerlich 
artigen Waaren), ein- einfarbig lackirt, gefirnißt r2c. ist, des- 
farbig oder weiß; feine gleichen solches von naturgelber 2c. Farbe 
Terracottawaaren. mit erhabener Arbeit von naturweißer 2c. 
Farbe ist als einfarbiges zu behandeln. 
— Unter feinen Terracottawaaren sind 
andere als architektonische Verzierungen 
(Bauornamente) zu verstehen. Dieselben 
sind hier nachzuweisen, auch wenn sie 
bemalt, lackirt, bronzirt, vergoldet oder 
versilbert sind. 
841. Thonwaaren (mit Aus-= Zadc Sodeit diese Thonwaaren durch ihre Ver- 
nahme von Porzellan bindung mit anderen Materialien nicht 
und porzellanartigen unter Nr. 20 des Zolltarifs fallen. — 
Waaren), zwei= und Hierher gehören: zwei= und mehrfarbige, 
mehrfarbig, gerändert, geränderte, bedruckte, bemalte, vergoldet22 Kst. 
bedruckt, bemalt rc.; oder versilberte TAhonwaaren und Fayence;13 Kb. 
auch Thonwaaren in auch Fayence, mit Schrift, Wappen, 
Verbindung mit an- Monogrammen oder in ährnlicher einfacher 
deren Materialien. Weise verziert. 
842. Porzellan und porzellan-33841 38 den porzellanartigen Waaren gehören: 
artige Waaren: weiß. Parian, Jaspis, Halbporzellan, Fritten- 
porzellan, Weichporzellan, sogenannte 
Elfenbeinmasse 2c. 
843.;: farbig, gerändert 2q8d2 Hierunter fallen: Porzellan und porzellan- 
  
  
  
artige Waaren, weiß mit perlmutter- 
artigem Lüstre; mit Schrift, Wappen, 
Monogrammen oder in ährlicher ein- 
facher Weise verziert; farbig, gerändert, 
bedruckt, bemalt, vergoldet oder versilbert; 
ferner Porzellan und porzellanartige 
Waaren in Verbindung mit anderen 
Materialien, soweit sie dadurch nicht 
unter Nr. 20 des Zolltarifs fallen. 
  
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