.. inweisun
Lau- Waarenwerzeichniß vinn sn g Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
es
Nr. JAusfuhr und Durchfuhr. Zollarife des Bruttogewichts).
1. 2. 3. 4. 5.
39. Vieh.
844. Maulesel, Maulthiere, 39 a Zu Nr. 844 bis 856. Vieh jeglicher
Esel. Art ist nach Stückzahl nachzuweisen.
845. Pferde. 399093.„ —
846. Füllen, welche der Mutter 399eeee » —
folgen. Anmerk.
847. Kühe. 395h. —
848.Stiere. 394552;;; —
849. Ochsen. 39902044. —
850. Jungvieh im Alter bis 39 d Zu dem Jungpieh zählt alles Rindvieh im —
zu 2½ Jahren. Alter von 6 Wochen einschließlich bis
zu 2½ Jahren, mit Ausnahme der
weiblichen Rinder, welche augenscheinlich
tragend sind oder bereits gekalbt haben.
Die letzteren sind ohne Rücksicht auf ihr
Alter als Kühe nachzuweisen.
851. Kälber unter 6 Wochen. 392222.. —
852.Schweine. 39992941W242322 –
853. Spanferkel unter 10 kg. 399666 —
854. JSchafvieh. 39y939393932I0 —
855. JLämmer. 39i Hierher gehört alles Schafvieh, welches
andere als Milchzähne nicht besitzt.
856.Biegen. 396666644eI —
40. Wachstuch, Wachsmusselin, Wachstafft.
857.Wachstuch, grobes unbe- 40 a Unter „Oeltuch“ ist mit Oelfirniß, sowie 13 Ksft.
drucktes (Packtuch); mit Oelkomposition (einer Mischung von19 Kb.
Oeltuch und Decklein- Oel und Kautschuck) getränkter grober 6 Bll.
wand.
Zeugstoff, unter „Deckleinwand“ geölte
oder mit Oelkomposition getränkte oder
überstrichene, getheerte, gefirnißte, oder
endlich mit metallischen Substanzen
(Grünspanlösung 2c.) wasserdicht ge-
machte grobe Leinwand oder sonstiger
derartig zugerichteter grober Zeugstoff zu
verstehen. — Hierher gehören auch:
Packingfelt, ein aus Baumwolle bestehen-
des ungewebtes, nach Art der Watte,
jedoch unter Zuthat eines klebrigen Binde-
mittels durch Zusammenpressen dar-
gestelltes, dem Wachstuch ähnliches Pack-