haupt alle im Jahre 1804 geborne Juͤng-
linge, denen keine besondere Ladung zu-
kommen sollte, hierdurch oͤffentlich vorge-
laden werden.
Fuͤr diejenigen, welche nicht erscheinen,
wird das Loos durch Andere gezogen, und
von Jedem, der es unterlaͤßt, die Befreiung
von der Aushebung, die ihm zu statten
kommt, entweder selbst oder durch Andere
bei seinem Oberamt anzufuͤhren, wird
vorerst angenommen, daß er keine Be-
freiung anzusprechen habe.
Da nun die vorlaͤufige Pruͤfung der
Befreiungsgruͤnde den Zweck hat, die
Militaͤr-Pflichtigen uͤber das, was ihnen
zu beweisen obliegt, zu belehren, so haben
die Nichterscheinenden sich selbst zuzuschrei-
ben, wenn sie, aus Mangel an dieser Be-
lehrung, sich an dem ihnen obliegenden
Beweise versäumen würden.
Stuttgart den 10. Januar 16-5.
Kapff.
E.) Der Organisations-Vollziehungs-Commission.
Die Einsendung der tabellarischen Berichte der Mitglieder vom Schreiber-Stande betreffend.
Da die in dem Aufrufe der Organisa-
tions-Vollziehungs -Commission vom 22.
November v. J. an die geprüften und nicht
definitio angestellten Mitglieder vom
Schreiber= Stande festgesehte Frist von
sechs Wochen zur Angabe ihrer persönli-
chen Verhältnisse nunmehr abgelaufen
ist; so wird hiemit zu allgemeiner Kennt-
niß gebracht, daß vom heutigen Tage an
keine dergleichen Eingaben mehr angenom-
men werden.
Stuttgart den 10. Januar 1875.
Maucler.
Dienst-Erledigungen.
Durch die Beförderung des Sekretärs
Gaul ist bei der Regierung des Jart--
Kreises eine Sekretärs-Stelle mit dem
normalmäßigen Gehalre von ZBoo fl. in Er-
ledigung gekommen. Die Bewerber um
dieselbe haben sich binnen vier Wochen
bei der gedachten Kreis-Regierung zu
melden.