— 9 —
Central-Glatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu bezieben durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
l . .
XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. Januar 1886. M 3.
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Zollbehandlung der 2. Konsulat.Wesen: Ernennuggen 10
mit der Post eingehenden Taschenuhren 2c.; — Abänderung 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
des §. 7 der Bestimmungen vom 17. Mai 1882 über die Reichsgebiete.. 10
Tara; — Veränderungen in dem Stande oder den Be- 4. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende
fugnissen der Zoll- und Steuerstellen Seite 9 Dezember 1888. .... 12
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 17. Dezember v. J. beschlossen, daß
1. von der Zollbefreiung des §. 4 lit. a des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 die über die
Grenzen gegen Oesterreich-Ungarn und die Zollausschlüsse, sowie gegen die Schweiz, Frankreich,
Belgien und die Niederlande mit der Post eingehenden Waarensendungen, soweit dieselben Taschen-
uhren, Werke und Gehäuse zu solchen enthalten, ausgeschlossen werden;
2. die zu 1 bezeichneten Sendungen der Inhaltserklärung und der zollamtlichen Behandlung nach
den Bestimmungen des Regulativs über die zollamtliche Behandlung der mit den Posten ein-,
aus= oder durchgehenden Gegenstände unterliegen.
Berlin, den 13. Januar 1886. Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Burchard.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 19. Dezember v. J. beschlossen, daß die Ziffer 1 des s. 7 der
Tarabestimmungen vom 17. Mai 1882 (vergl. Central-Blatt 1882 Seite 228 ff.) nach dem ersten Satze
folgende Fassung erhält:
Wird jedoch von den Betheiligten die Nettoermittelung der Waare oder die Abnahme einer
derartigen äußeren Umschließung beantragt, so tritt Nettoverwiegung ein, und die Umschließung wie
die Waare sind je nach ihrer Beschaffenheit besonders zu tarifiren. Die gleiche Behandlung tritt
beim Eingange von Waaren in Unschließungen aller Art ein, wenn die Absicht einer Um-
gehung des Eingangszolls für die Umschließungen, wie beispielsweise durch eine unregelmäßige
und unvollkommene Füllung bei mit Getreide eingehenden neuen Säcken, augenscheinlich hervor-
tritt oder sonst nachweisbar ist.
Berlin, den 13. Januar 1886. Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Burchard.