Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

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Central-Glatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
Zu bezieben durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. Januar 1886. M 3. 
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Zollbehandlung der 2. Konsulat.Wesen: Ernennuggen 10 
mit der Post eingehenden Taschenuhren 2c.; — Abänderung 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
des §. 7 der Bestimmungen vom 17. Mai 1882 über die Reichsgebiete.. 10 
Tara; — Veränderungen in dem Stande oder den Be- 4. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 
fugnissen der Zoll- und Steuerstellen Seite 9 Dezember 1888. .... 12 
  
  
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 17. Dezember v. J. beschlossen, daß 
1. von der Zollbefreiung des §. 4 lit. a des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 die über die 
Grenzen gegen Oesterreich-Ungarn und die Zollausschlüsse, sowie gegen die Schweiz, Frankreich, 
Belgien und die Niederlande mit der Post eingehenden Waarensendungen, soweit dieselben Taschen- 
uhren, Werke und Gehäuse zu solchen enthalten, ausgeschlossen werden; 
2. die zu 1 bezeichneten Sendungen der Inhaltserklärung und der zollamtlichen Behandlung nach 
den Bestimmungen des Regulativs über die zollamtliche Behandlung der mit den Posten ein-, 
aus= oder durchgehenden Gegenstände unterliegen. 
Berlin, den 13. Januar 1886. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Burchard. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 19. Dezember v. J. beschlossen, daß die Ziffer 1 des s. 7 der 
Tarabestimmungen vom 17. Mai 1882 (vergl. Central-Blatt 1882 Seite 228 ff.) nach dem ersten Satze 
folgende Fassung erhält: 
Wird jedoch von den Betheiligten die Nettoermittelung der Waare oder die Abnahme einer 
derartigen äußeren Umschließung beantragt, so tritt Nettoverwiegung ein, und die Umschließung wie 
die Waare sind je nach ihrer Beschaffenheit besonders zu tarifiren. Die gleiche Behandlung tritt 
beim Eingange von Waaren in Unschließungen aller Art ein, wenn die Absicht einer Um- 
gehung des Eingangszolls für die Umschließungen, wie beispielsweise durch eine unregelmäßige 
und unvollkommene Füllung bei mit Getreide eingehenden neuen Säcken, augenscheinlich hervor- 
tritt oder sonst nachweisbar ist. 
Berlin, den 13. Januar 1886. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Burchard. 
 
	        
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