Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den aür Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
n 
* 
Hülfsaufwärter bei den in Ziffer 5 genannten Be- 
hörden, 
*Gefängnißinspektoren, 
*Hausmeister an den Strafanstalten, 
*Oberaufseher an den Strafanstalten, 
Aufseher an den Strafanstalten und an den amts- 
gerichtlichen Gefängnissen, auch derzeit ein Aufseher 
bei dem Amtsgericht Stuttgart (Stadt), 
Anmtsgerichtsdiener und Gefangenwärter, 
.Kanzlei= und Schreibgehülfen bei den Verwaltungen 
der Strafanstalten und bei den Gerichtsgefängnissen, 
Heilgehülfen bei den Strafanstalten, 
Heizer und Maschinenwärter an dem Justizgebäude 
und dem dazu gehörigen Gefängnißgebäude in 
Stuttgart, 
4Zustellungsbeamte, deren Stelle nicht als bloßes 
Nebenamt versehen wird. 
  
Justizministerium. 
Strafanstaltenkollegium. 
  
Justizministerium. 
Strafanstaltenkollegium. 
4 
  
III Im Departement der auswärtigen Angelegenheiten. 
A. Politische Abtheilung. 
à) Ministerium: 
.Kanzleidiener, 
Kanzleiaufwärter, 
Portier. 
b) Staatsarchiv Stuttgart: 
Kanzleiaufwärter. « 
e) Filialarchiv Ludwigsburg: 
Kanzleiaufwärter. 
B. Abtheilung für die Verkehrsanftalten 
a) Ministerium: · 
Kanzlist, 
Kopist, 
*Kanzleiaufwärter. 
b) Eisenbahn-und Dampfschiffahrtsverwaltung: 
a) Eisenbahnbau und Betrieb: 
4. Kanzlisten, 
5. Kopisten, 
Tagschreiber, 
  
  
Kanzleidirektion des Königli. 
chen Ministeriums der aus- 
wärtigen Angelegenheiten. 
Königliches Ministerium der 
auswärtigen Angelegen- 
heiten. Abtheilung für die 
Verkehrsanstalten. 
Königliche Generaldirektion 
der Staatseisenbahnen. 
1 
- 
  
  
Nr. 7—9 im Wege 
des Vorrückens. 
Es ist der Bezug 
eines nach Abzug 
des Aufwands 
für Dienstbedürf- 
nisse verbleiben. 
den Einkommens 
von mindestens 
1000 M. jedes 
ohne Gewähr- 
leistung der Er- 
langung defselben 
vorauzgesetzt. 
In der Regel im 
Wege des Vor- 
rückens. 
Im Wege des Vor- 
rückens. 
In der Regel aus 
der Zahl der Ko- 
pisten einer der Ge- 
neraldirektionen. 
In der Regel im 
Wege des Vor- 
rückens. 
In der Regel im 
Wege des Vor- 
rückens.
	        
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