Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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7—m t 
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung 
der Verwaltungsbehörde, an 
welche die Bewerbungen zu 
richten sind, soweit nicht in 
den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
  
VII. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 
1. Deutsch-Nordischer Loyd (Neu- 
strelitz- Rostock-Warnemünder 
Eisenbahn). 
2. Mecklenburgische Südbahn. 
3. Neubrandenburg 
Eisenbahn. 
Friedländer 
Eisenbahnbetriebssekretäre,. 
Büreauassistenten, Sta- 
tionsvorsteher, Stations- 
assistenten, Stationsdiätare, 
Stationsaufseher, Rangir- 
meister, Weichensteller, 
Bahnwärter, Portiers, Lade- 
meister, Zugführer, Pack- 
meister, Schaffner, Bremser, 
Büreaudiener, Kassenboten. 
a) Eisenbahnsekretäre (Bü- 
reau= und Negistraturvor- 
steher und Kalkulatoren), 
Büreauassistenten und Ma- 
terialienverwalter. 
b) Stationsvorsteher, Sta- 
tionsassistenten, Stations= 
Kassirer und Buchhalter. 
Tc) Bodenmeister, Packmeister, 
Zugführer, Telegraphisten, 
Schaffner, Bahnwärter, 
Weichensteller, Güterboden- 
und Bahnhofsarbeiter. 
Stationsvorsteher, Stations= 
wärter, Zugführer, Güter- 
bodenvorarbeiter, Güter- 
boden- und Stations- 
arbeiter, Weichensteller. 
  
aufseher, Rechnungsführer, 
37 Jahre. 
37 
37 
  
  
Direktion des Deutsch-Nordi- 
schen Lloyd zu Rostock. 
Vorstand der Mecklenburgi- 
schen Südbahngesellschaft 
zu Parchim. 
Betriebsverwaltung der Neu- 
brandenburg - Friedländer 
Eisenbahn zu Berlin SW. 
(Großbeerenstraße 89). 
VIII. Großherzogthum Oldenburg. 
Eutin-Lübecker Eisenbahn. 
Packmeister, 
Schmierer, 
Bahn- 
Zugührert 
chaffner, 
Weichenwärter, 
wärter, Brückenwärter, 
Stationsverwalter, Sta- 
tionsassistenten, Stations- 
aufseher, Schreiber. 
  
35 Jahre. 
  
  
Verwaltungsrath der Eutin- 
Lübecker Eisenbahngesell- 
schaft zu Lübeck. 
Die Erledigung 
einer Stelle wird 
im Großherzog- 
thum als einge- 
treten angesehen, 
wenn der Wohn- 
ort des letzten 
Stelleninhabers 
im Großherzog- 
thumbelegen war. 
Wegen des Um- 
fanges der vorbe- 
haltenen Stellen 
wird auf die Be- 
merkung zu V, 5 
Bezug genommen. 
Die Erledigung 
einer Stelle wird 
im Großherzog- 
thum als einge- 
treten angesehen, 
wenn der Wohn- 
ort des letzten 
Stelleninhabers 
im Großherzog- 
thum belegen war. 
Wegen des Um- 
fanges der vorbe- 
haltenen Stellen 
wird auf die Be- 
merkung zu V, 4 
Bezug genommen. 
  
  
Sämmiliche Stel- 
len sind zu zwei 
Drittheilen den 
Militäravwärtern 
vorbehalten.
	        
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