Fort.
lau-
fende
Num-
Name
jeder bei der Bau-
arbeit beschäftigten
Person.)
mer.
Ge-
schlecht:
männ-
lich
(m.)
oder
weib-
lich
(w.).
Art
der
Person.
Beschäftigung jeder
(z. B. Maurerarbeit, Dach-
decken, Brunnengraben 2c.)
Zahl der
Arbeits-
tage
(Arbeits-
schichten,
Tage-
werke),
welche
jede
Person
geleistet
hat.“")
Lohn und
Gehalt,
welchen
jede
Person
in Geld
und
Natural=
bezügen
täglich
erhalten
hat.
Mark. Pf.
Gesammt=
lohn,
welcher
von
jeder
Person
verdient
worden
ist.
Mark. Pf.
3
6
7
Etwaige
Bemerkungen.
Vom Unternehmer nicht
auszufüllen!
I
Wird von der Versicherungs—
anstalt ausgefüllt.
l
l
l
Berechnung
zu ziehender
Gesammt-
Ab
B. U. V. G.).
Mark. Pf.
Zur
lohn
(§S. 25
satz 2 des
Laut
Prämientarif
ist zu
erheben für
jede
angefangene
halbe Mark.
Pf.
Zu
entrichtende
Prämie.
Mark. Pf.
9
10
11
I. Am vergangenen Monat.
1 Schulae
—
2 Muũller
M.
Maurerarbeit
Zimmerarbeit
8
61
II. Im vorvergangenen
Monat.““)
575
U
—
)0Die Personen, welche mit derselben Art von Bauarbeit beschäftigt waren, sind thunlichst unmittelbar nach einander
vorzutragen, z. B. zuerst alle, welche mit Maurerarbeit beschäftigt waren, dann diejenigen, welche Zimmerarbeiten
ausgeführt haben rc.
*) Auch halbe und Viertels-Arbeitstage sind anzugeben.
*5*2) Hier ist nur dann etwas einzutragen, wenn die Arbeit schon im vergangenen Monat begonnen, aber für denselben
eine Nachweisung nicht vorgelegt worden ist. Z ç
Bei Einreichung der Nachweisung für den Monat Januar 1888 ist unter II nichts einzutragen.
(Datum.)
(Unterschrift des zur Vorlegung der Nachweisung Verpflichteten.)