Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

  
  
Fort. 
lau- 
fende 
Num- 
Name 
jeder bei der Bau- 
arbeit beschäftigten 
Person.) 
mer. 
Ge- 
schlecht: 
männ- 
lich 
(m.) 
oder 
weib- 
lich 
(w.). 
Art 
der 
Person. 
Beschäftigung jeder 
(z. B. Maurerarbeit, Dach- 
decken, Brunnengraben 2c.) 
Zahl der 
Arbeits- 
tage 
(Arbeits- 
schichten, 
Tage- 
werke), 
welche 
jede 
Person 
geleistet 
hat.“") 
Lohn und 
Gehalt, 
welchen 
jede 
Person 
in Geld 
und 
Natural= 
bezügen 
täglich 
erhalten 
hat. 
Mark. Pf. 
Gesammt= 
lohn, 
welcher 
von 
jeder 
Person 
verdient 
worden 
ist. 
Mark. Pf. 
  
3 
6 
7 
Etwaige 
Bemerkungen. 
Vom Unternehmer nicht 
auszufüllen! 
I 
Wird von der Versicherungs— 
anstalt ausgefüllt. 
  
l 
l 
l 
Berechnung 
zu ziehender 
Gesammt- 
Ab 
B. U. V. G.). 
Mark. Pf. 
Zur 
lohn 
(§S. 25 
satz 2 des 
Laut 
Prämientarif 
ist zu 
erheben für 
jede 
angefangene 
halbe Mark. 
Pf. 
Zu 
entrichtende 
Prämie. 
Mark. Pf. 
  
9 
10 
11 
  
I. Am vergangenen Monat. 
1 Schulae 
— 
  
2 Muũller 
M. 
Maurerarbeit 
Zimmerarbeit 
8 
  
  
61 
  
  
  
  
  
  
  
  
II. Im vorvergangenen 
Monat.““) 
  
  
  
  
  
  
  
575 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
U 
— 
  
  
  
  
  
)0Die Personen, welche mit derselben Art von Bauarbeit beschäftigt waren, sind thunlichst unmittelbar nach einander 
vorzutragen, z. B. zuerst alle, welche mit Maurerarbeit beschäftigt waren, dann diejenigen, welche Zimmerarbeiten 
ausgeführt haben rc. 
*) Auch halbe und Viertels-Arbeitstage sind anzugeben. 
*5*2) Hier ist nur dann etwas einzutragen, wenn die Arbeit schon im vergangenen Monat begonnen, aber für denselben 
eine Nachweisung nicht vorgelegt worden ist. Z ç 
Bei Einreichung der Nachweisung für den Monat Januar 1888 ist unter II nichts einzutragen. 
(Datum.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(Unterschrift des zur Vorlegung der Nachweisung Verpflichteten.)
	        
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