Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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B)  Dienst--Nachrichten.

Seine  Koͤnigliche  Majestaͤt  haben  vermoͤge  hoͤchster  Entschließung  vom  20.  d.  M.
den  Stadt-Direktor  und  Ober-Amtmann,  Regierungsrath  Weckherlin  zu  Tuͤbingen,
auf  das  erledigte  Oberamt  Urach  zu  versetzen,  und

den  Ober-Amtmann  Ströhlin  in  Cannstadt,  unter  Verleihung  des  Titels  und
Rangs  eines  Regierungsraths,  zum  Stadt-Direktor  und  Ober-Amtmann  zu  Tübingen
zu  ernennen,  auch

die  katholische  Pfarrei  Gattnan,  Oberamts  und  Dekanats  Tettnang,  dem  Pfarrer
Minderer,  von  Karsee,  Oberamts  Ravensburg,  und

die  erledigte  katholische  Pfarrei  Mögglingen  dem  Repetenten  Gehringer  im
Wilhelmsstift  zu  Tübingen,  zu  übertragen  geruht.

Sodann  haben  Höchstdieselben  vermöge  höchsten  Dekrets  vom  21.  d.  M.  die
erledigte  Gerichts-Actuarsstelle  in  Reurlingen  dem  Referendär  I.  Elasse,  v.  Hirrlinger,
  und

das  erledigte  Gerichts-Aktnariat  Urach  dem  Referendär  I.  Classe,  Süskind,  gnäddigst
  übertragen,  auch

unter  dem  25.  d.  M.  dem  Ober-Lieutenant  Wagner  des  sechsten  Infanterie-Regiments
  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Militär,  mit  der  Erlaubniß,  die  Armee-Uniform
  tragen  zu  dürfen,  ertheilt.

1L.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Departements  des  Innern:

1.  Des  Ministerium  des  Innern.

 

-a)  Rechenschaft  über  die  Verwaltung  der  allgemeinen  Brandschadens-Versicherungs-Anstalt  für  Gebäude
in  dem  Jahr  182/„

Die  von  dem  Brandschadens-Versicherungs-Haupt-Casster  für  das  Verwaltungs=Jahr
  vom  1.  Juli  1832  abgelegte,  von  der  Königlichen  Ober-Rechnungs-Kammer  ab-