59
Fragebogen
zum Bweck der Ermittelung
I. der praktischen Aerzte und des medizinischen Hülfspersonals
im Kreise
des Regierungsbezirks
Staat
am 1. April des Jahres 1887
Beantwortet von
Anlage 1.
Im ganzen
Kreise.
In den Gemeinden mit
20 000 5 000 bis
und mehr 19 999
Einwohnern.
1.
—
4%
Approbirte Aerzte.
a) Civilärzte:
a) Privatpraxis ausübende mit Einschluß derjenigen klinischen Lehrer, An-
staltsärzte, inaktiven Militär= und Marineärzte, welche *“
ausüben .
OAusfchlteßltch in und für Anstalten ärgtlich beschäftigt .
b) Aktive Militär= und Marineärzte
Davon zur Civilpraxis angemeldtt.
Approbirte Medizinalpersonen, welche nach §. 29 der deutschen Gewerbeordnung
den Titel „Arzt“ nicht führen dürfen:
a) Wundärzte, Landärzle u. s. w., welche fernerhin nicht mehr approbirt werden
b) Zahnärzte, welche nicht gleichzeitig Aerzte oder Wundärzte sind.
Staatlich geprüfte Heildiener, einschließlich derjenigen belsezinen. büf-
chirurgen, Bader 2rc., welche staatlich geprüft sind
Berufsmäßige Krankenpfleger.
a) Frei praktizirende c eigener Thätigkeit polizellich angemeldet).
männliche
weibliche
b) im Verbande einer Genossenschaft oder eines Vereins befindliche, und zwar:
a) einer weltlichen Genossenschaft rc. —3 «
männliche.
weibliche
männlichen.
weibliche
einer evangelischen
einer geistlichen Genossenschaft 2c.
q einer katholischen (
fl. Hebammen
u Nicht approbirte Personen, wesche sich mit der Behandlung kranker Menschen
vefassen und ihren Gewerbebetrieb bei der Behörde angemeldet oder ösientlich
angekündigt haben: Männliche Personen. .
WeiblichePekfoneii.
Approbirtc Thierärzte.
a) Civil-Thierärzte:
a) Privatpraxis ausübende mit Einschluß derjenigen klinischen Lehrer, An-
stalts-Thierärzte und inaktiven Militär-Thierärzte, welche Pars
ausüben .
5) Ausschließlich in und für Anstalten beschäftigte Thierärzte .
b) Äktive Militär-Thierärzte (Roßärzte, Veterinars) ..
DavonzurCivilpraxisangemeldet .