Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Fragebogen 
zum Zweck der Ermittelung 
I. der praktischen Aerzte und des medizinischen Hülfspersonals 
im Kreise 
des Regierungsbezirks 
Staat 
am 1. April des Jahres 1887 
Beantwortet von 
Anlage 1. 
  
  
  
Im ganzen 
Kreise. 
In den Gemeinden mit 
  
  
 20 000  5 000 bis 
und mehr  19 999 
Einwohnern. 
  
1. 
2. 
7. 
Approbirte Aerzte. 
a) Civilärzte: 
A) Privatpraxis ausübende mit Einschluß derjenigen klinischen Lehrer, An= 
staltsärzte, inaktiven Militär= und Marineärzte, welche Privatprxis 
ausüben … 
B)   Ausschließlich in und für Anstalten ärztlich beschäftigte … 
b) Aktive Militär= und Marineärzte   … 
Davon zur Civilpraxis angemeldet   … 
Approbirte Medizinalpersonen, welche nach §. 29 der deutschen Gewerbeordnung 
den Titel „Arzt“ nicht führen dürfen: 
a) Wundärzte, Landärzte u. s. w., welche fernerhin nicht mehr approbirt werden 
b) Zahnärzte, welche nicht gleichzeitig Aerzte oder Wundärzte sind.   … 
3.   Staatlich geprüfte Heildiener, einschließlich derjenigen Heilgehülfen, Hülfs= 
chirurgen, Bader 2c., welche staatlich geprüft sind   … 
4.   Berufsmäßige Krankenpfleger. 
a) Frei praktizirende (zu eigener Thätigkeit polizeilich angemeldet): 
männliche   … 
weibliche   … 
b) im Verbande einer Genossenschaft oder eines Vereins befindliche, und zwar: 
A) einer weltlichen Genossenschaft 2c.   … { männliche   . .   { weibliche . . 
{ männliche   . . 
{ weibliche   . . 
{ männliche   . . 
{ weibliche   . . 
{ einer evangelischen   { 
B)   einer geistlichen Genossenschaft 2c.   . 
 { einer katholischen { 
5. Hebammen   … 
6. Nicht approbirte Personen, welche sich mit der Behandlung kranker Menschen 
befassen und ihren Gewerbebetrieb bei der Behörde angemeldet oder öffentlich 
angekündigt haben: Männliche Personen … 
Weibliche   Personen   … 
7.   Approbirte Thierärzte. 
a) Civil=Thierärzte: 
A) Privatpraxis ausübende mit Einschluß derjenigen klinischen Lehrer, An= 
stalts=Thierärzte und inaktiven Militär=Thierärzte, welche Privatpraxis 
ausüben … 
B) Ausschließlich in und für Anstalten beschäftigte Thierärzte … 
b) Aktive Militär=Thierärzte (Roßärzte, Veterinärs) … 
Davon   zur   Civilpraxis   angemeldet … 
  
  
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