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Fragebogen
zum Zweck der Ermittelung
I. der praktischen Aerzte und des medizinischen Hülfspersonals
im Kreise
des Regierungsbezirks
Staat
am 1. April des Jahres 1887
Beantwortet von
Anlage 1.
Im ganzen
Kreise.
In den Gemeinden mit
20 000 5 000 bis
und mehr 19 999
Einwohnern.
1.
2.
7.
Approbirte Aerzte.
a) Civilärzte:
A) Privatpraxis ausübende mit Einschluß derjenigen klinischen Lehrer, An=
staltsärzte, inaktiven Militär= und Marineärzte, welche Privatprxis
ausüben …
B) Ausschließlich in und für Anstalten ärztlich beschäftigte …
b) Aktive Militär= und Marineärzte …
Davon zur Civilpraxis angemeldet …
Approbirte Medizinalpersonen, welche nach §. 29 der deutschen Gewerbeordnung
den Titel „Arzt“ nicht führen dürfen:
a) Wundärzte, Landärzte u. s. w., welche fernerhin nicht mehr approbirt werden
b) Zahnärzte, welche nicht gleichzeitig Aerzte oder Wundärzte sind. …
3. Staatlich geprüfte Heildiener, einschließlich derjenigen Heilgehülfen, Hülfs=
chirurgen, Bader 2c., welche staatlich geprüft sind …
4. Berufsmäßige Krankenpfleger.
a) Frei praktizirende (zu eigener Thätigkeit polizeilich angemeldet):
männliche …
weibliche …
b) im Verbande einer Genossenschaft oder eines Vereins befindliche, und zwar:
A) einer weltlichen Genossenschaft 2c. … { männliche . . { weibliche . .
{ männliche . .
{ weibliche . .
{ männliche . .
{ weibliche . .
{ einer evangelischen {
B) einer geistlichen Genossenschaft 2c. .
{ einer katholischen {
5. Hebammen …
6. Nicht approbirte Personen, welche sich mit der Behandlung kranker Menschen
befassen und ihren Gewerbebetrieb bei der Behörde angemeldet oder öffentlich
angekündigt haben: Männliche Personen …
Weibliche Personen …
7. Approbirte Thierärzte.
a) Civil=Thierärzte:
A) Privatpraxis ausübende mit Einschluß derjenigen klinischen Lehrer, An=
stalts=Thierärzte und inaktiven Militär=Thierärzte, welche Privatpraxis
ausüben …
B) Ausschließlich in und für Anstalten beschäftigte Thierärzte …
b) Aktive Militär=Thierärzte (Roßärzte, Veterinärs) …
Davon zur Civilpraxis angemeldet …
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