Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Fragebogen 
zum Bweck der Ermittelung 
I. der praktischen Aerzte und des medizinischen Hülfspersonals 
im Kreise 
des Regierungsbezirks 
Staat 
am 1. April des Jahres 1887 
Beantwortet von 
Anlage 1. 
  
  
  
Im ganzen 
Kreise. 
In den Gemeinden mit 
  
  
20 000 5 000 bis 
und mehr 19 999 
Einwohnern. 
  
1. 
— 
4% 
Approbirte Aerzte. 
a) Civilärzte: 
a) Privatpraxis ausübende mit Einschluß derjenigen klinischen Lehrer, An- 
staltsärzte, inaktiven Militär= und Marineärzte, welche *“ 
ausüben . 
OAusfchlteßltch in und für Anstalten ärgtlich beschäftigt . 
b) Aktive Militär= und Marineärzte 
Davon zur Civilpraxis angemeldtt. 
Approbirte Medizinalpersonen, welche nach §. 29 der deutschen Gewerbeordnung 
den Titel „Arzt“ nicht führen dürfen: 
a) Wundärzte, Landärzle u. s. w., welche fernerhin nicht mehr approbirt werden 
b) Zahnärzte, welche nicht gleichzeitig Aerzte oder Wundärzte sind. 
Staatlich geprüfte Heildiener, einschließlich derjenigen belsezinen. büf- 
chirurgen, Bader 2rc., welche staatlich geprüft sind 
Berufsmäßige Krankenpfleger. 
a) Frei praktizirende c eigener Thätigkeit polizellich angemeldet). 
männliche 
weibliche 
b) im Verbande einer Genossenschaft oder eines Vereins befindliche, und zwar: 
a) einer weltlichen Genossenschaft rc. —3 « 
männliche. 
weibliche 
männlichen. 
weibliche 
einer evangelischen 
einer geistlichen Genossenschaft 2c. 
q einer katholischen ( 
fl. Hebammen 
u Nicht approbirte Personen, wesche sich mit der Behandlung kranker Menschen 
vefassen und ihren Gewerbebetrieb bei der Behörde angemeldet oder ösientlich 
angekündigt haben: Männliche Personen. . 
WeiblichePekfoneii. 
Approbirtc Thierärzte. 
a) Civil-Thierärzte: 
a) Privatpraxis ausübende mit Einschluß derjenigen klinischen Lehrer, An- 
stalts-Thierärzte und inaktiven Militär-Thierärzte, welche Pars 
ausüben . 
5) Ausschließlich in und für Anstalten beschäftigte Thierärzte . 
b) Äktive Militär-Thierärzte (Roßärzte, Veterinars) .. 
DavonzurCivilpraxisangemeldet . 
  
  
 
	        
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