24. Protokoll über
die Aufstellung.
IV. Inbetrieb-
setzung.
25. Wiederholung
der Federprüsung.
V. Alkohol-
messer für
Melasse-
brennereien.
26. Zellenfilter.
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Nach Ausführung der Plombirung wird der Zinksturz 2 über den Kasten W gestülpt und
durch die von vorn einzusteckenden Bolzen 2 und 22 (Fig. Ga) an dem Untersatz U befestigt. Die
Enden dieser Bolzen sind mit Löchern versehen und ebenso trägt der aufrechtstehende Rand des
Untersatzes geeignete Durchbohrungen; durch letztere und das entsprechende Bolzenloch wird wiederum
je eine Plombenschnur gezogen.
Es erübrigt nunmehr noch, die Thür des Rahmens R, sowie die Flanschverbindungen des
Filters und des Zuflusses r am Kühler K zu plombiren. Der Rahmen R erhält zwei Plomben-
verschlüsse, wie in Fig. 6 angedeutet wird. Die Plombirung der Flanschverbindungen geschieht in
der sonst üblichen Weise; es sind ausschließlich durchbohrte Schraubenmuttern zu verwenden und
durch die Bohrlöcher die Plombenschnüre zu ziehen. Außerdem werden Blechkappen aufgesetzt, welche
aus zwei Hälften bestehen und innen angestrichen sind. Die Hälften passen mit ihren umgebogenen
Rändern genau aufeinander und werden durch die Plombenschnüre zusammengehalten.
24. Wird bei der Aufstellung eines Alkoholmessers die Ausführung einer der vorstehenden
Anweisungen eigenthümlicher örtlicher Umstände wegen durchaus unmöglich, so ist außer der in jedem
Falle über die Aufstellung aufzunehmenden Verhandlung nach Anlage D (unter I) noch ein beson-
deres Protokoll zu verfassen und dem Hauptamt einzureichen, welches darüber an die Direktiv-
behörde berichtet. Dies gilt ebenso, wenn die Beamten, welche die Aufstellung bewirken, eine Be-
schädigung am Apparat oder eine Unregelmäßigkeit in seinem Gange zu bemerken glauben. Hierher
gehört auch die unter Nr. 21 erwähnte Veränderung der Länge des Hebels H.
25. Die Inbetriebsetzung des Alkoholmessers erfolgt in Gegenwart wenigstens eines Auf-
sichtsbeamten. Derselbe hat festzustellen, ob beim Durchfließen von Branntwein durch den Möß-
apparat die beiden Zählwerke fortschreiten, auch hat er die Anzeige des Stoßhebels an der Alkohol-
kurve, soweit dieselbe von außen her beobachtet werden kann, mit der Anzeige des Alkoholometers
im Ueberlauf des Filters zu vergleichen. Diese Vergleichung darf weder am Beginn noch am Schluß
eines Blasenabtriebs erfolgen, auch sollen Unterschiede beider alkoholometrischen Anzeigen von nicht
mehr als 5 Prozent zur Beanstandung keine Veranlassung geben.
Spätestens 3 Monate nach der Inbetriebsetzung ist durch einen von der Direktiobehörde
besonders damit zu beauftragenden Techniker oder Oberbeamten, welcher bei der Aufstellung des
betreffenden Apparates nicht thätig gewesen ist, eine Revision der Federeinstellung vorzunehmen. Da
die Temperatur im Innern des Meßapparates während des Betriebes eine andere ist als bei der
Aufstellung, so wird die Revision häufig eine geringe Veränderung der Feder erweisen. Die Prüfung
geschieht unter Amnhängung der Probegewichte; die Berichtigung der Federeinstellung erfolgt in der
unter Nr. 21 angegebenen Weise mit Hülfe der Schrauben am Federbock und an der Trag-
mutter des Gehänges. Ueber die Revision ist eine Verhandlung nach Anlage D (unter II)
aufzunehmen.
26. Bei Melassebrennereien enthält das aus dem Kühler abfließende Destillat in der Regel
so viel fremde Beimengungen, daß ein gewöhnliches Filter (Nr. 15) zur Verhütung von Ablagerungen
auf dem Schwimmer meistentheils nicht ausreicht. Um deshalb unliebsamen Störungen im Betrieb
von Melassebrennereien vorzubengen, ist in solchen Brennereien durchweg an Stelle des gewöhnlichen
Filters ein sogenannmtes Zellenfilter aufzustellen, wie es Fig. 7 zeigt. Der aus dem Kühler kommende
Branntwein gelangt hier durch das U-förmig gebogene Rohr r unmittelbar in die mit einer Glasglocke
überdeckte Vorlage; unter der Glocke mündet auch das Luftrohr l. In der Vorlage fließt der
Spiritus über und gelangt in das die Filtersäcke ; umschließende Gehäuse. 27 solcher Säcke
hängen nebeneinander. Ihre Eingänge sind auf schräger Fläche angeordnet, so daß der Eingang
zu einer Zelle immer höher beziehentlich tiefer liegt als die Eingänge der beiden Nachbarzellen.
Der aus der Vorlage überfließende Branntwein läuft zunächst in diejenige Zelle, welche gerade
unter dem Ausfluß sich befindet und deren Eingang am tiefsten liegt. Nimmt diese keine Flüssig-
keit mehr auf, so treten die beiden nächst höher gelegenen Zellen in Wirksamkeit und so fort. Um
jede Stockung im Zufluß zum Alkoholmesser zu verhüten, ist an der höchst gelegenen Stelle der
Zelleneingänge noch ein breiter Schlitz vorgesehen, in welchen ein Filtersack nicht eingehängt ist.
Werden alle Zellensäcke so weit verunreinigt, daß der Branntwein nicht schnell genug ablaufen
kann, so fließt er durch diesen Schlitz unmittelbar nach dem Alkoholmesser ab. Jedoch soll eine so
weit gehende Verunreinigung niemals eintreten, was durch hinreichend oft wiederholte Reinigung