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28 Aussteiug von 28. Die Aufstellung eines Alkoholmessers mit gedichtetem Schutzkasten darf nur auf aus-
zalkobellweflern drückliche Anweisung der Direktivbehörde erfolgen. Hält der mit der Aufstellung von Alkoholmessern
Schutzkasten. betraute Techniker, nachdem er von der Beschaffenheit des in der bezüglichen Melassebrennerei er-
zeugten Branntweins genaue Kenntniß genommen hat, die Verwendung eines Meßapparates mit
gedichtetem Schutzkasten für unumgänglich, so ist hierüber an das Hauptamt zu berichten, welches
die weitere Anweisung der Direktivbehörde einholt.
Das Fundament für einen Meßapparat dieser Art ist anders anzuordnen als für einen
gewöhnlichen Alkoholmesser. Es erhält eine Länge von 103 Centimeter (4 Steine) und eine Breite
von 77 Centimeter (3 Steine), sodann aber wird der Rahmen R mit dem Einsetzkasten GE hinten
eingemauert, weil das Ueberlaufrohr sowie das Rohr 0, welches zur Abführung des aus dem
Topf I in das Ueberlaufbecken etwa übertretenden Branntweins dient (Fig. 8a), hier hinten liegen.
Im übrigen bleiben die Vorschriften von Nr. 19 für den Aufbau des Fundaments bestehen; der
Grundriß desselben kommt, abgesehen von den Dimensionen, mit der Darstellung in Fig. Ga überein,
wenn man die untere Seite dieser Figur nach oben, die obere nach unten kehrt. Die Dimensionen
sind von dem Untersatz U abzunehmen, auch der Ort für den einzumauernden Rohrstutzen o ist nach
dem in U dafür vorgesehenen Loch festzulegen.
Bei der Auswahl des Platzes für das Fundament ist zu berücksichtigen, daß der Einsetz-
kasten GE hier von hinten herauszuziehen ist; den Mindestabstand der hinteren Seite des Funda-
ments von der Wand hat man danach zu bemessen.
Für das Zusammensetzen des Apparates kommt in Betracht, daß die Platte 7 abgeschraubt
und mit dem Stoßhebel x herausgenommen werden muß, um die in die Lager der Achse y behufs
Sicherung während des Transports eingelegten Zeugstücke entfernen zu können. Die Platte ist
sodann wieder einzusetzen und festzuschrauben. Um hierbei sowie bei dem Justiren des Apparates
an zu tiefes Hinabsinken des Stoßhebels x zu verhüten, trägt die Platte 7 eine verstellbare
tütze f.
Nach Justirung der Feder, Einstellung der Zählwerke und Einhängung des Schwimmers
gemäß den Anweisungen unter Nr. 21 und 22 wird der Schutzkasten mit seiner Deckplatte geschlossen,
wobei sämmtliche Schrauben fest anzuziehen sind. Die Probegewichte werden in einer runden Blech-
büchse außerhalb des Schutzkastens aufbewahrt.
Zweiter Abschnitt.
Der Probenehmer.
VI. Be- 29. Der Probenehmer hat die Aufgabe, das Volumen des in einer Brennerei erzeugten
2chretong., Branntweins zu messen, sowie fortlaufend Proben desselben abzusondern und in einem nur der
Probenehmerg. Steuerbehörde zugänglichen Kasten anzusammeln. Die Messung des Volumens geschieht auch hier
durch eine rotirende Meßtrommel mit drei Kammern. Die Vorrichtung zur Proben--Entnahme ist
an der Trommel angebracht. Der Sammelkasten für die Proben liegt im Innern des die Trommel
umgebenden Gehäuses; er kann aber ohne Oeffnung des letzteren entleert werden. Die Sicherung
gegen unbefugte Entleerung erfolgt durch Plombirung des Ablaßhahnes, sowie durch einen Zinksturz,
welcher auch hier den ganzen Meßapparat unschließt.
Die Probenehmer finden in solchen Brennereien Verwendung, welche Branntwein von
weniger als 40 Prozent durchschnittlichen Alkoholgehalts erzeugen (vergl. unter Nr. 1), in anderen
Brennereien nur dann, wenn der geringe Umfang des Betriebes oder etwaige besondere Betriebs-
umstände der Aufstellung eines Alkoholmessers entgegenstehen. Inwieweit letzteres der Fall ist, un-
terliegt der Entscheidung die Direktivbehörde.
o. Bemwel und 30. Fig. Da giebt die Vorderansicht eines Probenehmers mit theilweise durchbrochenem Zink-
— sturz und Gehäuse, Fig. 9b einen Vertikalschnitt durch die Mitte des Apparates.
Die Meßtrommel des Probenehmers ist ebenso gestaltet wie diejenige der Alkoholmesser; sie
hat einen Raumgehalt von 20 Liter und jede ihrer drei Kammern einen solchen von 6⅝ Liter.
Das gußeiserne Gestell hat einen trogartigen Obertheil C und einen breiten Fuß F. Der Trog C