Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. XX. Band. (20)

Samstag  den  10.  Nov.  N  23.  20.  Jahrgang.  1855.

Blätter

für

Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inbatt  Vebrr.  den  Kostenvorschuß  im  Stadinm  der  Exekution.  —  Ueber  das
Verbälinib  des  ausba  chlschen  Provinzlalrechtes  zu  dem  rreucg  schen
Erndreihtch,  beüglich  der  Sonn  der  Sponfolien.,  Ebe  ·  und  Erbverräge.
  —  Berechtigt  eine  von  der  Braut  erllitene  Nolbzucht  den  Bräu-67|
  utn  üchtrite  vom  Ebenelöbnisse?!  —  Jur  Pr  lorztseronung

d  8.  t  munnng,  der  in  Art.
den  *  st  ——  die  #blöfun  ug  des  e  b  k..n.1totd
neten  Malrikel.  —  -  Velbringung  eines  Käusers  nach  107  der
Prolebnonflle  von  1837.  —  Klage  aus  elner  Abrechnung.  rurkund  de,
nur  vom  Abrechnun  n—  AialsTeichne  et.  —  Elnlndschalt.  llmen
Folletbersiressaleh  der  Stleflinder.  —  (Gnlschädlaungella  e  ohne
thddksos  .  ·tetkniß.sle1l0beny.elng
rechtlicher  Fellne  —  Produktlon  In  solle:  —  TVereinzelung
der  emscheidenden  Stellen  durch  genaue  Anszuge.  —

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Uefber  den  Hostenvorschuß  im  Stadium  der  Erekution.

In  der  Zeitschrift  für  Gesetzgebung  und  in“ësé
pflege  des  Königreichs  Bayern  I.  Bd.  4  ist
S.  571  ein  oberstrichterliches  Erkenntniß  #.
wornach  im  Exekutionsverfahren,  wenn  eine  Masse
nicht  vorhanden  ist,  und  die  Kosten  auch  nicht  sogleich
  vom  Sehuldner  erholt  werden  können,  der
Kläger  verbunden  ist,  die  zum  Vollzuge  der  Exekution
  nothwendig  werdenden  Kosten  vorzuschießen,
auch  wenn  Kläger  zum  Armemrechte  gelassen  ist.

Die  Art  und  Weise,  wie  dieser  an  sich  wohl
ganz  richtige  Satz  von  manchen  Gerichten  angewendet
  wird,  veraulaßt  den  Einsender  zu  nachstehenden
  Bemerkungen.

s  ist  wohl  eine  der  höchsten  Aufgaben  der
Justiz,  und  ebenso  im  Interesse  der  Hufrechthaltung
und  Hebung  des  Kredites  gelegen,  daß  die  Rechtshilfe
  möglichst  jedem  gesichert  und  niemals  unnöthig
erschwert,  oder  gar  versagt  werde.