Schulze. 1181
die Folgen, wenn einmal der Fall der Verantwortung vorkommen sollte, auch
nicht festgestellt, und schließlich ist über die Art des Verfahrens, über
den Prozeß, der zur Feststellung der Verantwortlichkeit führen soll, sowie
über den Richter, vor welchem der Prozeß verhandelt werden soll, auch keine
Bestimmung getroffen. Ja, meine Herren, das ist eine Verantwortlichkeit,
die praktisch gar keine ist. Ich bin außerordentlich erfreut, daß das wenigstens
seitens der liberalen Parteien gegenwärtig durch den Antrag konstatirt ist.
Meine politischen Freunde und ich haben uns im höchsten Grade bemüht
das schon bei den Debatten im konstituirenden Reichstage möglichst zur Geltung
zu bringen. Von Seiten des Herrn Vertreters der Sächsischen Regierung
im Bundesrath sind wir gewarnt worden und auch der Herr Bundeskanzler
hat seine Warnungen darauf miterstreckt: wir sollten doch nicht
so viel an den Fundamenten der Verfassung rütteln. Ich meine, wir haben
recht Noth und haben sehr viel Ursache die Fundamente zu stützen, denn
es ist ein Bau, der sehr viel tragen soll, dem viel zugemuthet ist. Sollte
aber das wirklich ein Rütteln sein, wenn wir diesen Bau unseres Gesammtstaatswesens
innerhalb des Norddeutschen Bundes mit denjenigen Garantien
zu umkleiden suchen, die doch wahrlich nichts Neues und Unerhörtes in
Deutschland sind, sondern mit denen der Bau jedes Einzelstaates innerhalb
des Norddeutschen Bundes — Sie mäögen vielleicht einen ausnehmen, den
ich nicht zu nennen brauche — umkleidet ist. Was man da für nothwendig
gehalten hat, um die viel leichtere Organisation und die viel kleineren Aufgaben
der Einzelstaaten zu stützen, das sollen wir nicht hier herbeiführen,
um dieses große Gesammtstaatswesen zu stützen und ihm vollkommen dasjenige
Element zufließen zu lassen, auf dem allein der konstiturionelle und
modeme Staat beruht: den vollen, öffentlich erklärten Konsens aller Bürger
in der Gesetzgebung und Kontrole der Verwaltung? Hier soll das eine Erschütterung
der Fundamente sein, was man unbedingt als das höchste Ferment
des konstitutionellen Lebens in den Einzelstaaten betrachtet? Meine Herren,
diese Deduktionen verstehe ich nicht. Ebenso wenig ist mir klar geworden,
was, wenn man in den Weg dieses Antrages einlenkt, die Süd deutschen
noch mehr uns entfremden sollte. Ich bewege mich auch in vielen Kreisen
Süddeutschlands auf meinen vielen Berufsreisen nach jenen Gegenden, in
denen ich die wesentlichen Bande der Deutschen (inheit in wirthschaftlichen
Gestaltungen möglichst festzuhalten und zu konsolidiren stets bemüht bin.
Ich habe aber immer gefunden, der Mangel an diesen freiheitlichen Garantien
ist es bei weitem mehr als der eutsetzliche Ueberfluß, den wir daran
haben, der die Majorität der Süddeutschen Bevölkerungen abhält zu
uns zu treten. Und ich meine wahrhaftig, wir werden viel eher Sympathien
für unsern Norddeutschen Bund in Süddeutschlaud erwecken, wenn wir in
dieser Richtung uns nicht bloß bei dem, was in diesem Antrage enthalten
ist, beruhigen sondern in der Richtung desselben weiter gehen! Endlich,
meine Herren, ist auch auf die Situation, das Entwickelungsstadium, in viel-