Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

— 391 — 
Muster 27. 
  
Einsendungstermine: Direktivbezirk: 
für die Hebestellen an das Hauptamt: 
6. August Hauptamtsbezirk: 
für die Hauptämter an das Kaiserliche Statistische Amt: 
12. August. Hebebezirk: 
Nachweisung 
des 
Bestandes an Zucker 
in den 
öffentlichen Miederlagen und den Privatniederlagen 
unter amtlichem Mitverschluß 
im Bezirk de .......«...................-.....·..·........................ .........·»... .»»·.»«» zu 
1. 
  
Auleitung. 
Ueber die in öffentlichen Niederlagen und in Privatniederlagen unter amtlichem Mitverschluß (nicht auch in Fabriklagern) 
am 31. Juli jeden Jahres vorhandenen Bestände an Zucker ist von den berteffenden Niederlageämtern auf Grund der 
Niederlageregister eine Nachweisung in Gemäßheit des umstehenden Formulars aufzustellen. Es sind zuerst die öffent- 
lichen, dann die Privatniederlagen, letztere unter Benennung des Inhabers, in der Art einzutragen, daß jede Niederlage 
auf einer besonderen Linie nachgewiesen wird. 
Die Zuckermengen sind nach dem Nettogewicht anzugeben. Sofern letzteres im Niederlageregister nicht angeschrieben 
sein sollte, ist dasselbe durch Abzug der für die Verzollung geltenden Tara von dem Bruttogewicht zu ermitteln. 
Die Nachweisungen der unteren Steuerstellen sind bis zum 6. August in je zwei Exemplaren den Hauptämtern einzu- 
reichen. Die letzteren haben bis zum 12. desselben Monats dem Kaiserlichen Statistischen Amt eine für den Hauptamts- 
bezirk unter Benutzung des Formulars gefertigte Zusammenstellung vorzulegen, in welcher die Bestände der öffentlichen 
Niederlagen und der Privatlager, und zwar mit Angabe der Zahl der Lager, getrennt in je einer Summe nachzuweisen 
sind. Der Zusammenstellung sind die Nachweisungen der Niederlageämter in je einem Exemplar beizufügen.
	        
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