Volltext : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Wird  der  Verschluß  unterwegs  durch  zufällige  Umstände  verletzt,  so  kann  der  Zugführer  bei  dem
nächsten  zur  Verschlußanlage  befugten  Amt  auf  genaue  Untersuchung  des  Thatbestandes,  Revision  der
Waaren  und  neuen  Verschluß  antragen.  Er  läßt  sich  die  darüber  aufgenommenen  Verhandlungen
““  und  giebt  sie  an  dasjenige  Amt,  welchem  die  Wagen  zu  gestellen  sind,  ab  (Vereinszollgesetz
96  Abs.  2).

e.  Abfertigung  am  Bestimmungsorte.

aa.  Vorführung  der  Wagen  und  Uebergabe  der  Abfertigungspapiere  2c.

§.  28.
Nach  Ankunft  der  Wagen  am  Bestimmungsorte  übergiebt  der  Zugführer  oder  sonstige  Bevollmächtigte
  der  Eisenbahnverwaltung  dem  Amt  die  an  dasselbe  adressirten  Schlüssel  und  Papiere  (8.  21).
Zugleich  sind  die  Wagen  und  die  abhebbaren  Behälter  der  Absertigungstelle  vorzuführen.

bb.  Revision  des  Verschlusses.  Begleitzettel-Empfangs-Register.

§.  29.

Die  Wagen  beziehungsweise  die  abhebbaren  Behälter  werden  in  Beziehung  auf  ihren  Verschluß
und  ihre  äußere  Beschaffenheit  revidirt.

Der  vorgelegte  Begleitzettel,  auf  welchem  der  Amtsvorstand  oder  dessen  Stellvertreter  den  Tag
der  Abgabe  zu  bemerken  hat,  wird  in  ein  nach  dem  Muster  F  zu  führendes  Register,  das  Begleitzettel-Empfangs-Register,
  unter  Ausfüllung  der  Spalten  1  bis  7  eingetragen.

Die  Verschmelzung  des  Begleitzettel-Empfangs-Registers  mit  dem  Deklarations-Register  kann  auf
Grundlage  des  Formulars  Muster  Fa#vorgeschrieben  werden.

cc.  Deklaration  und  Ausladung  der  Waaren.

§.  30.

Sodann  ist  binnen  einer  von  der  Zollbehörde  örtlich  zu  bestimmenden  Frist  die  Gattung  und
Menge  der  eingegangenen  Waaren  mit  der  Angabe,  welche  Abfertigungsweise  begehrt  wird,  nach  den
§§.  22  ff.  des  Vereinszollgesetzes  speziell  zu  deklariren,  sofern  nicht  nach  §.  27  desselben  der  Antrag  auf
amtliche  Revision  gestellt  wird.

Die  Angaben  des  Ladungsverzeichnisses  in  Betreff  der  Gattung  und  des  Gewichts  der  Waaren
können,  solange  eine  spezielle  Revision  noch  nicht  stattgefunden  hat,  bei  der  Deklaration  vervollständigt
oder  berichtigt  werden  (Vereinszollgesetz  §.  23  Absatz  3).

Auf  Antrag  der  Eisenbahnverwaltung  kann  die  Ausladung  der  Waaren  auf  Grund  des  Ladungsverzeichnisses
  auch  vor  Abgabe  der  speziellen  Deklarationen  zugelassen  und  die  Uebereinstimmung  der  in
dem  Ladungsverzeichniß  enthaltenen  Angaben  rücksichtlich  der  Zahl,  Zeichen,  Nummer,  Verpackungsart  und
des  Bruttogewichts  der  Kolli  mit  dem  Befund  festgestellt  werden.

Zollfreie  Gegenstände  können  auf  Grund  des  Ladungsverzeichnisses  ohne  spezielle  Deklaration
abgefertigt  werden  (Vereinszollgesetz  §.  66  Absatz  3).

Im  Uebrigen  kommen  hinsichtlich  der  Revision  und  weiteren  Abfertigung  die  Bestimmungen  in
den  §§.  31  und  39  bis  51  des  Vereinszollgesetzes  zur  Anwendung.

§.  31.

Wo  der  Schienenstrang  nicht  bis  zum  Dienstlokal  des  Amts  pährt  ist,  auch  sich  auf  dem  Bahnhofe
  keine  Abfertigungsstelle  befindet,  werden  die  unter  Wagenverschluß  eingegangenen  Güter  unter  Aufsicht
  eines  Hauptamts-Assistenten  oder  höheren  Zollbeamten  aus  dem  Eisenbahnwagen  ausgeladen  und
unter  sterschiuß  oder  Personalbegleitung  zur  Amtsstelle  gebracht,  wo  die  weitere  Behandlung  nach
§.  30  stattfindet.

Die  Revision  des  Verschlusses  der  angekommenen  Wagen  u.  s.  w.  und  deren  Beschaffenheit,  sowie
  die  Vergleichung  der  Zahl  und  Art  der  geladenen  Kolli  mit  den  Angaben  des  Ladungsverzeichnisses
muß  von  den  mit  der  Beaufsichtigung  der  Ausladung  beauftragten  Zollbeamten  bewirkt  und  bescheinigt
werden.  Zollfreie  Gegenstände  können  von  diesen  Beamten  sogleich  auf  Grund  des  Ladungsverzeichnisses
nach  vorheriger  Revision  in  den  freien  Verkehr  gesetzt  werden,  sofern  auf  dem  Bahnhofe  die  Revision  in
einer  das  Zollinteresse  sichernden  Weise  ausgeführt  werden  kann.

89°

Auster  p.

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