Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

Nr. 
— 
##“ 
der Vorstellungsliste 
des Aushebungsbezirks 
für 18 
Urlaubspas. 
. Der Rekrut (Stand oder Gewerbe) (Vor= und Familiennamen), geboren am 
ten 18 zu (Drt, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaah), ist bei 
der Aushebung für 18 für (Truppentheil oder Waffengattung) ausgehoben und 
bis zu seinem Diensteintritt nach beurlaubt worden. 
Inhaber hat sich (Zeitangabe oder zu setzen: „an einem noch später zu bestimmenden 
Tage“) zur Absendung an seinen Truppentheil bei dem (Bezirkskommando) in (Ort) 
. , wenigstens mit Oberkleidern, Stiefeln und einem Hemde versehen, unter Abgabe dieses 
Passes zu melden. 
Im Unterlassungsfalle wird er nach dem Militärstrafgesetz bestraft. 
Inhaber tritt mit Aushändigung dieses Passes zum Beurlaubtenstand und in die Kontrole des 
Hauptmeldeamts, des Meldeamts oder des Bezirksfeldwebels seines Aufenthaltsortes. Er ist ver- 
pflichtet, jede Aufenthaltsveränderung seiner Kontrolstelle innerhalb von drei Tagen anzuzeigen und 
sich beim Verziehen in einen anderen Kontrolbezirk bei der dortigen Kontrolstelle innerhalb von drei 
Tagen anzumelden. Zuwiderhandlung wird bestraft. 
„den ten 18 
Bezirkskommando 
. Ss) 
Anmerkung. Der Urlaubspaß ist in der Größe eines Viertelbogens anzulegen.
	        
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