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Gelasianum, ein anderes decretum generale, sonst
mit der Aufschrift: Ep. ad Epos Lucanige et Sicilise,
und ein Schreiben von eben demselben an die Siecilianer.
Vier Briefe vom Gelasius sind wahrscheinlich aus der quesnel'schen
Sammlung.
Nach den Schreiben des Anasiasius und Symmachus aus
der spanischen Sammlung sind drei ächte Synoden eingerückt,
die unter letzterem zu Rom gehalten wurden. Sie
sind aus Dionysens Sammlung genommen. T. V. Coneil.
stehen sie als Syn. I. III. und IV.
Die Stücke, den Hormisdas betreffend, sind wie in der obigen
spanischen Sammlung.
Sowobl von Johann I. als Felir III. sind zwei erdichtete
Schreiben da. Von Bonifacius II. Johann II. Agapet I.
nur eines. Schreiben B. Amator an P. Silberius ist
nebst der Antwort untergeschoben. Dem Schreiben des
Pigilius an den Profuturus (Eutherius ist bloß falsche
Leseart) hat Pseudoisidor zwei Kapitel von dem seinigen
beigefügt. "
Von Pelagius I. Johann III. und Benchikt isi von jedem
ein unächtes Stück da. Von Pelagius II. aber drei-Sechs
Briefe von Gregor dem Gr. Alle ächt, außer daß
der an Secundinus mit einem langen unächten Zusatz
vermehrt worden, aber das geschah schon vor Pseudoisidorn.
Synode unter eben diesem Pabst neben sechs Schluͤssen,
wie Conc. T. VI. col. 1310. bis zu den Worten subire
appetit servitutem etc.
Dekrete P. Gregor's des jüngern. Ist die 1. c. T. VIII.
col. 185. abgedruckte Synode.
Hier hoͤrt eigentlich der ächte Pseudoisidorus aufe
denn in dem vatikan. Ms. ist ein ganzes Blatt leen ge-Spittler's
saͤmmtl. Werke. I. Bd. 14