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Dolhopf, Königlich bayerischer Zoll. Inspektor, zu Trier, beigeordnet den Königlich preußischen Haupt-
Steuer Aemtern zu Coblenz, Kreuznach, Neuwied, Saarbrücken und Trier, sowie dem Königlich
Großherzoglich luxemburgischen Haupt-Zoll-Amt zu Luxemburg.
i) Ressort des Reichsbevollmächtigten zu München
lmit Ausnahme der Aemter Ostheim und Königsberg, welche zum Ressort des Reichsbevollmächtigten zu
Magdeburg gehören, sowie des Uebergangs-Steuer-Amts zu Hof, welches zum Ressort des Reichsbevoll-
mcchügten zu Dresden gehörtsj.
Wegener, Königlich preußischer Steuer-Inspektor, zu Hof, beigeordnet den Königlich bayerischen Haupt-
Zoll-Aemtern zu Bamberg, Bayreuth, Furth am Walde, Hof, Waldmünchen und Waldsassen und
dem Königlich sächsischen Uebergangs-Steuer-Amt zu Hof.
Wagemann, Königlich preußischer Steuer-Inspektor, zu Nürnberg, beigeordnet den Königlich bayerischen
Haupt-Zoll-Aemtern zu Augsburg, Fürth, Landshut, Nürnberg, Regensburg, Schweinfurt und
Würzburg, dem Großherzoglich sächsischen Amt Ostheim, sowie dem Herzoglich sachsen-coburg-
gothaischen Amt Königsberg.
Hoffmann, Koöniglich preußischer Steuer-Inspektor, zu Passau, beigeordnet den Königlich bayerischen
aupt-Zoll-Aemtern zu Passau, Reichenhall und Simbach.
Krull, Königlich preußischer Revisions-Inspektor, zu München, beigeordnet den Königlich bayerischen
Haupt-Zoll-Aemtern zu Lindau, Memmingen, München, Pfronten und Rosenheim.
k) Ressort des Reichsbevollmächtigten zu Dresden.
Thiele, Königlich preußischer Steuer-Inspektor, zu Leipzig, beigeordnet dem Königlich sächsischen Haupt-
Zoll-Amt zu Leipzig, sowie den Königlich sächsischen Haupt-Steuer-Aemtern zu Grimma, Plauen
im Voigllande und Zwickau.
Rosse, Koniglch preußischer Revisions-Inspektor, zu Dresden, beigeordnet den Königlich sächsischen Haupt-
Zoll-Aemtern zu Annaberg im Erzgebirge und Eibenstock, sowie den Königlich sächsischen Haupt-
Steuer-Aemtern zu Chemnitz, Dresden, Freiberg und Meißen.
Kühne, Koöniglich prehicher evisions-Inspektor, zu Zittau, beigeordnet den Königlich sächsischen Haupt-
Loll Uemtern zu Schandau und Zittau, sowie dem Königlich sächsischen Haupt-Steuer-Amt zu
auben.
1) Ressort des Reichsbevollmächtigten zu Karlsruhe in Baden
lmit Ausnahme der Hauptämter zu Landau und Ludwigshafen am Rhein, welche zum Ressort des Reichs-
bevollmächtigten zu München gehörenl.
Schulze, Königlich preußischer Ober-Revisor, zu Stuttgart, beigeordnet den Königlich preußischen Reichs-
Steuer-Hebestellen in den hohenzollernschen Landen, den Königlich württembergischen Haupt-Zoll-
Aemtern zu Heilbronn, Stuttgart und Ulm, dem Königlich württembergischen Kameral= und
Haupt--Steuer-Amt zu Cannstalt, sowie ferner in Bezug auf die Tabacksteuer und die Brannt-
weinsteuer den in den Bezirken dieser Haupt-Aemter gelegenen, mit der Verwaltung der gedachten
Abgaben betrauten Königlich württembergischen Kameral-Aemtern, Umgelds-Kommissariaten und
dem Haupt-Steuer-Amt zu Stuttgart.
Lambertus, Königlich preußischer Steuer-Inspektor, zu Konstanz, beigeordnet dem Königlich württembergischen
Haupt-Zoll-Amt zu Friedrichshafen, den Großherzoglich badischen Haupt-Steuer-Aemtern zu Konstanz
und Singen, sowie in Bezug auf die Tabacksteuer und die Branntweinsteuer den in den Bezirken
dieser Haupt-Aemter gelegenen, mit der Verwaltung der gedachten Abgaben betrauten Königlich
württembergischen Kameral-Aemtern und Umgelds-Kommissariaten bezw. Großherzoglich badischen
Ober-Einnehmereien.
Niemann, Koöniglich preußischer Steuer-Iuspektor, zu Lerleruge in Baden, beigeordnet den Großherzoglich
badischen Haupt-Steuer-Aemtern zu Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe und Lahr, sowie in
Bezug auf die Tabacksteuer und die Branntweinsteuer den in den Bezirken dieser Haupt-Aemter
gelegenen, mit der Verwaltung der gedachten Abgaben betrauten Großherzoglich badischen Ober-
innehmereien.