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Die Tafel weist in der ersten Längsspalte die wahren Stärken bis 100 Prozent nach, und zwar bis zu
10 Prozent nach ganzen, bis zu 05 Prozent nach halben und weiter aufwärts nach Fünftelprozenten. Die erste
Ouerzeile enthält die Gewichte von 1 bis 9 ktg. Dort, wo eine Spalte und eine Zeile sich kreuzen, findet
man die zu der wahren Stärke der ersten Spalte und dem Gewichte der ersten Zeile gehörige Liter-
menge Branntweins (nicht reinen Alkohols). Ist das Nettogewicht größer als 9 kg, so wird durch
entsprechendes Versetzen des Kommas in der in der Tafel nachgewiesenen Literzahl nach rechts die Zahl
der Liter für die Zehner, Hunderte u. s. w. an Kilogramm ermittelt und für das Gesammtgewicht durch
Addiren des Ergebnisses dieser Ermittelungen die Gesammtliterzahl gefunden. Beträgt z. B. die wahre
Stärke des Branntweins 77,/ Prozent und dessen Nettogewicht 935 kg, so findet man aus der Tafel
zunächst die Literzahl für
900 kg mit 1 055,7 Liter; ferner für
30 „ 35,165 = und für
5 „. 5,664 „ so daß sich also für
935 ks zusammen 1 096,6198 Liter oder, da Bruchtheile von einem halben
Liter und darüber auf ein ganzes Liter abzurunden sind, 1 097 Liter Branntwein (nicht reinen Alkohols) ergeben.
2. Abfertigung nicht vollständig gefüllter Gebinde, soweit die Normaltars Auwendung finden soll.
g. 16.
Wird ein nicht vollständig gefülltes Gebinde, d. h. ein solches, bei welchem die Tiefe der Leere
am Spund mehr als 6 em beträgt, zur Abfertigung gestellt, ohne daß die Targermittelung durch Ver-
wiegung des leeren Gebindes oder durch Anrechnung der aichamtlichen Tara erfolgen kann und ist der
Waarendisponent auch mit einer Auffüllung mit Wasser nicht einverstanden, so ist das Gebinde zuvör-
derst nach seiner Länge, Spundtiefe und Bodentiefe mittelst des sogenannten Längen= und Höhenmessers
— vergl. §. 10 der Conradischen „Anleitung zur Bestimmung des Literinhalts der Brennerei= und
Brauereigeräthe durch Vermessung derselben auf trockenem Wege nebst Tabellen zur Feithellung des
Literinhalts cylindrischer Räume“ — zu vermessen und ist hierauf, wie in der obigen Anleitung ange-
geben, sein gesammter Rauminhalt unter Benutzung der zu der Anleitung gehörigen Tabellen zu be-
stimmen. Alsdann wird aus der scheinbaren Stärke und der Temperatur des in Gebinden enthaltenen
Branntweins dessen wahre Stärke festgestellt. "
Das weitere Verfahren geschieht mit Hülfe der „Tafel 7 zur Ermittelung des Gewichts von
1 Liter Branntwein.“ Die Tafel beziehungsweise jede Halbtafel derselben enthält in der ersten Längs-
spalte die Temperaturen:
von 0 bis + 25 Grad Celsius für wahre Stärken bis 9 Prozent,
- 0 -430 2- - - - 2 - 19, -
— 5 - 4 30 -- - - - 29,5
u n
· —12 J 30 .- - von 30 Prozent und darüber,
und zwar nach ganzen Graden für die wahren Stärken bis zu 65 Prozent und nach ganzen und
halben Graden für die höheren Stärken. Die erste Querzeile weist die wahren Stärken bis 99,, Prozent
nach, und zwar bis zu 10 Prozent nach ganzen, bis zu 65 Prozent nach halben und weiter auf-
wärts nach Fünftelprozenten. Dort, wo eine Spalte und eine Fee sich kreuzen, findet man das zu der
Temperatur der ersten Spalte und der wahren Stärke der ersten Zeile gehörige Gewicht eines Liter
Branntweins.
Durch Multiplikation des in Tafel 7 angegebenen Gewichts von 1 Liter Branntwein bei der
für den vorliegenden Branntwein ermittelten Temperatur und wahren Stärke mit der ermittelten Liter-
menge des Rauminhalts des Gebindes ist sodann das Nettogewicht des letzteren, wie solches sich in
vollständig befülltem Zustande ergeben würde, zu berechnen. Hierauf ist mittelst Tafel 3 sestzustellen,
welcher Normaltarasatz dem bercchrelen Nettogewicht entspricht.
Dieser Tarasatz ist von dem durch Verwiegung ermittelten wahren Bruttogewicht abzuziehen;
der verbleibende Rest ist das Nettogewicht des in dem Fasse wirklich vorhandenen Branntweins. Aus
diesem wird mit Hülfe der Tafel 2 die Litermenge reinen Alkohols festgestellt.
Wird z. B. der Gesammtrauminhalt eines mit Branntwein nicht vollständig gefüllten Fasses,
dessen wirkliches Bruttogewicht zu 440 kg festgestellt wird, im Wege der trockenen Vermessung zu
489 Liter, die Temperatur des Branntweins im Faß zu — 2, Grad und seine wahre Stärke zu 80,6