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Zuschlag zum Nettogewicht der fertigen
Gegenstände, falls solche aus unver-
zolltem Material im Inlande ange-
Lau- fertigt sind, für Theile aus:
fende Gezeichnung der Gegenstände. schmiedbarem Eisen Gu 2
Nr. Si Siin eisen, 5 n1 Schrott-
angen Blechen
oder oder schmie bt eisen
Blöcken Platten barem Blei,
Prozen!. Prozent.Prozent. Prozent. Prozent.
J%0) Einfache Schmiedestücke aus Eisen oder Stahl, wenn
abgeschmiedet eingeführt:
I. Kurbelwellen, Pleuel= und Kolbenstangen mit
Kreuzköpfen 42E — — — —
U. Gerade Wellen und alle anderen Schmiedestücke 1 — — —
ch Sämmtliche anderen, vorstehend nicht genannten und l
im Inlande augefertigien Sämiedestcke aus Eisen —
oder Stahl . 1 3414 — — — —
Tc) Muttern . 341— —- — —
) Gußgegenstände aus Brich oder Roheisen beraesiellt
I. unbearbeitet —I — 6 —
II. bearbeitet .. .. . — — 9 — —
6) Gußgegenstände aus Stahl . 8 — — — —
h) Gegenstände aus Bronze= oder esngoafe I "„ «
I. Condensatorrohrplatten — — 50 —
II. Condensatorrohre — — — 2
III. Siederohre für Dam pfkessel. — — — 2 —
IV. Sämmtliche Her- * nachsiehend nicht aufge-
führten Gegenstände aus Bronze-oder Messinggoß, — — — 20 —
39.Rohe unpolirte Eisenplatten, die zu Flurplatten (Pflichten), 1 I
Bekleidungs und Schutzblechen im Maschinen= und essel- 3 "
raum von Dampsschiffen bestimmt find 55 5 — —
40.Schaufelräder 12 10 — —. —
41. Schiffstelegrarh 34 12 6 8. —
42. 6 6 6 ——
43. Klampen, Ferohregheing Web Sern Klosetrohre, Spül= I : «
gossen, Treppenstufen, Treppenschienen, Fensterschutzringe, " r
Ventilatorentöpfe, Glockenstühle und Zangen. 6 6 6 8 20
4. Destillir-Apparate zur Herstellung von as aus I I
Seewasser ... 6 6 6 8 —
45.|] Bleiplatten, Zinkplatten, Zinknägel- . .— — — 4 —
46.Sirxenen (Nebelhorn) und deren metallene Bestandtheile . 6 6 6 4 —
47.Stahlmatratzen, wenn sie mit dem Schiffe in feste Verbin- U l ;
dung gebracht sind . 6 — — —
18.Umsponnener Kupferdraht zur dastelmo von elektrischen
Beleuchtungsanlagen — — — 6 —
49. Die vorstehend nicht aufgeführten, umter den Titeln VI, s
VII und VIII der Anlage E 1 (Nachweisung derjenigen "
zu den gewöhnlichen Schiffsntensilien zu rechnenden
Inventarienstücke, welche nach Nr. 15 d des Zolltarifs
zollsrei sind) zu den Normativbestimmungen“ für die
Hafen-Regulative benannten metallenen Geräthe. 12 12 6 6 —