Full text : Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung. Siebenundzwanzigster Band. (27)

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Anstellungszeit  dadurch  gewinnen  würden,  sich  im  Ganzen  auf  19/10  Jahre  belaufen.
Ja,  meine  Herren,  19/10  Jahre  sind  im  Leben  eines  jeden  Menschen  eine  sehr
schätzenswerthe  Spanne  Zeit;  wer  aber  jetzt  nach  bestandenem  Assessorexamen  15  Jahre
auf  Anstellung  warten  muß  —  der  Herr  Oberforstmeister,  der  das  geschrieben  hat,
hat  das  gewiß  nicht  durchgemacht  —,  zählt  jeden  Tag,  bis  er  zur  Anstellung  kommt,
und  dann  sind  19/10  Jahre  eine  Ewigkeit  für  ihn.  Ich  bin  fest  überzeugt,  daß  es
dem  Herrn  Oberforstmeister,  der  das  geschrieben  hat,  vollkommen  fern  gelegen  hat,
irgend  einen  Hohn  oder  Ironie  auf  die  Verhältnisse  aussprechen  zu  wollen;  wenn  die
Herren  aber,  die  das  angeht,  sagen:  das  klingt  wie  Hohn,  —  dann  kann  man  es
ihnen  wahrhaftig  nicht  verdenken.

Meine  Herren,  ich  glaube,  es  handelt  sich  hier  um  einen  Stand,  von  dem  wir
Alle  sagen  können,  er  ist  wie  wenige  im  preußischen  Vaterlande  zur  Unzufriedenheit
nicht  geneigt,  und  Jeder  von  uns,  der  Gelegenheit  gehabt  hat,  mit  den  Herren  vom
grünen  Tuch  etwas  öfter  zusammen  zu  kommen,  wird  gewiß  mit  mir  darin  einverstanden
  sein,  daß  jeder  von  uns  eine  Freude  empfindet  im  Verkehr  mit  den  Herren,
vor  allen  Dingen  deshalb,  weil  ihnen  ihr  Beruf,  der  tägliche  Verkehr  im  Walde  fern
von  allen  Sorgen  der  Welt,  die  Zufriedenheit  mehr  erhält  als  den  meisten  anderen
Ständen.  Wenn  nun  durch  eine  große  Anzahl  der  Angehörigen  dieses  Berufsstandes
heute  tiefe  Unzufriedenheit  geht,  dann,  glaube  ich,  kann  die  Königliche  Staatsregierung
wohl  überzeugt  sein,  daß  es  sich  hier  in  der  That  um  einen  schweren  Nothstand
handelt.  Ich  hoffe,  daß  der  Herr  Landwirthschaftsminister,  der  auf  jedem  anderen
Gebiete  sein  Wohlwollen  und  eine  gerechte  Prüfung  gern  zugesagt  hat,  diese  auch
den  Herren  Forstassessoren  gern  wird  zu  Theil  werden  lassen.  (Bravol)

Präsident:  Was  der  Herr  Redner  verhandelt  hat,  gehört  aber  zu  diesem  Titel
in  keiner  Weise.  Hier  handelt  es  sich  um  Nebennutzungen  der  Einnahme.  (Heiterkeit.)
Das  wäre  anzubringen  gewesen  bei  den  Beamten,  Oberförstern,  oder  bei  den  Forstakademien.


Ich  benutze  diese  Gelegenheit,  die  Herren  zu  bitten,  daß  sie  ihre  Meldungen  bei
dem  Herrn  Schriftführer  doch  recht  genau  anschließend  an  die  Titel  des  Etats  vornehmen.


Zur  Geschäftsordnung  hat  das  Wort  der  Abgeordnete  Krause  (Waldenburg).

Abgeordneter  Krause  (Waldenburg):  Es  kann  das  nur  auf  einem  Versehen  bei
der  Notirung  beruhen,  denn  ich  weiß  mich  bestimmt  zu  erinnern,  daß  ich  mich  für
Kapitel  2  Titel  2  zum  Wort  gemeldet  habe.

Präsident:  Ja,  verehrter  Herr,  das  ist  eben  nicht  richtig.  Kapitel  2  hat  einen
Titel  2  bei  den  Einnahmen  und  auch  bei  den  Ausgaben;  der  Schriftführer  kann  das
nicht  wissen,  wovon  Sie  sprechen  wollen.

Ich  habe  Sie  nicht  unterbrochen,  weil  ich  voraussah,  daß  Sie  dann  dasselbe
Alles  bei  Kapitel  2  Titel  2  der  Ausgaben  noch  einmal  gesagt  haben  würden.  (Heiterkeit.)
  Aber  ich  bitte,  daß  die  Herren  über  diesen  Gegenstand  jetzt  nicht  weiter
sprechen,  sondern  sich  lediglich  halten  an  den  Einnahmetitel  2  Nebennutzungen.

Das  Wort  hat  der  Abgeordnete  v.  Schöning.

Abgeordneter  v.  Schöning:  Ich  wollte  mir  eine  Frage  an  den  Herrn  Minister
erlauben,  die  ich  bereits  in  verschiedenen  Jahren  an  dieselbe  Stelle  gerichtet  habe.
Es  handelt  sich  um  die  unentgeltliche  Hergabe  von  Pflanzen  aus  Königlichen  Forstrevieren
  an  bäuerliche  respektive  Kleingrundbesitzer.  Ich  weiß  sehr  wohl,  daß  mir
von  dem  Herrn  Minister  in  freundlicher  Weise  stets  gesagt  worden  ist,  daß  die