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wohnenden und daselbst beköstigten Zöglinge zu verstehen, nicht aber diejenigen, welche als
Externe und „Schulgänger“ an dem Taubstummenunterricht teilgenommen haben. Diese Zöglinge,
welche die internen Anstaltspfleglinge an Zahl etwas überragen 0, sind zweifellos zum
überwiegenden Teil bei Ziffer 8 der Tabelle E (sremde Pfleglinge, Pensionäre rc.), zum
kleineren Teil auch bei den Ziffern 4 und 5 mit aufgeführt, aber von den übrigen dort
verzeichneten Taubstummen nicht zu trennen.
Nach Abrechnung der eigentlichen Anstaltsinsassen befanden sich in den Familien
24723 männliche und 20 697 weibliche, zusammen 45 420 Taubstumme. Von diesen
waren 4219 männliche und 1015 weibliche Personen (zusammen 116% %) Haushaltungsvorstände
und 15 männliche und 2 097 weibliche Personen (zusammen 46,5 /0)
Ehegatten; die geringe Zahl der männlichen Ehegatten erklärt sich daraus, daß dieselben
der überwiegenden Mehrzahl nach bereits in der Gruppe der männlichen Haushaltungsvorstände
enthalten sind. Großeltern oder Eltern bezw. Kinder oder Enkel der Haushaltungsvorstände
waren 204 und 16 560 (4 bezw. 364,, /%), sonstige Verwandte
6 476 (142,, %). Als Dienstboten oder als Gewerbs= und Arbeitsgehilfen der
Haushaltungsvorstände lebten in den Familien 5 700 (125,5 %0), als Aftermieter,
Schlafgänger, fremde Pfleglinge oder Pensionäre 8758 (192,, %) Taubstumme.
In den einzelnen Bundesstaaten waren die vorstehenden Durchschnittsziffern verschiedenen
Abweichungen unterworfen. So zählten Preußen und das Königreich Sachsen
unter ihren Taubstummen besonders viele Haushaltungsvorstände und Ehegatten (124,1 und
193, bezw. 49, und 100,09/00); für Bayern und Württemberg, die relativ wenige verheiratete
Taubstumme aufwiesen (vgl. die Übersicht auf S. 24 und 25), stellten sich diese
Ziffern entsprechend niedrig, nämlich auf 72,, und 82, bezw. auf 20,, und 25/1 %.
Untersucht man an der Hand der nachstehenden Üübersicht, inwiefern die Stellung der
Taubstummen in den Familien von der zeitlichen Entstehung des Gebrechens beeinflußt
war, so zeigt es sich, daß unter den in den drei ersten Rubriken aufgeführten
Taubstummen, also den Haushaltungsvorständen, Ehegatten, Großeltern und Eltern, die
später entstandene Taubstummheit im Vergleich zu der frühzeitig entstandenen weit stärker
vertreten ist, als unter den übrigen Gruppen. Beispielsweise hatten unter je 1000 männlichen
Haushaltungsvorständen 149,6 das Gebrechen frühzeitig und 259,1 später erworben,
von je 1000 weiblichen Ehegatten waren 88/4 in frühester Jugend und 15486 erst später
taubstumm geworden; andererseits litten von je 1000 männlichen „sonstigen Verwandten“
und „Arbeitsgehilfen“ 124, bezw. 100,7 an angeborener oder frühzeitig entstandener und
nur 101,1 bezw. 96, an später erworbener Taubstummheit. Noch deutlicher tritt das
Überwiegen der später entstandenen Taubstummheit bei den Angehörigen der drei ersten
Rubriken hervor, wenn man die Ziffern aller Gruppen ohne Berücksichtigung des Geschlechts
der Taubstummen in bezug auf die zeitliche Entstehung der Taubstummheit in Vergleich
stellt. Es ergibt sich dann, daß von sämtlichen außerhalb der Anstalten befindlichen Taubstummen,
bei denen Angaben über den Beginn des Gebrechens vorlagen, durchschnittlich
82,7% an frühzeitig und 17,8 1% an später entstandener Taubstummheit litten; die letztgenannte
Ziffer betrug bei den Kindern und Enkeln der Haushaltungsvorstände 14,, bei
1) Im Sommer 1902 waren von 6607 Schülern der deutschen Taubstummenanstalten 3 156 Interne,
2732 Externe und 719 Schulgänger (Radomski, Statist. Nachrichten über die Taubstummenanstalten
Deutschlands. 1903, S. 18). Fachmännischerseits wird in neuerer Zeit aus verschiedenen Gründen befürwortet,
die Taubstummeninternate allmählich ganz in Externate umzuwandeln.