Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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2.  für  alle  übrigen  Meßbriefe  (Formular  A  und  D)  einschließlich  der  Suezkanalmeßbriefe  eine
Pauschalgebühr  von  2  M  bei  Fahrzeugen  bis  zu  200  Kubikmeter  Bruttoraumgehalt  und
von  3  M  bei  größeren  Fahrzeugen.

Berlin,  den  19.  Juli  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  von  Boetticher.



Die  vom  Reichsamt  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  Werkes  „Nautisches  Jahrbuch  oder  Ephemeriden
und  Tafeln  für  das  Jahr  1893  zur  Bestimmung  der  Zeit,  Länge  und  Breite  zur  See  nach  astronomischen
Beobachtungen“  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymanns  Verlag“  in  Berlin  soeben  erschienen.

Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung,  sowie  den  Wiederverkäufern
  zum  Preise  von  1,25 M  für  das  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise
von  1,50  M  für  das  Exemplar  zu  beziehen.



2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.



Die  in  einem  Theile  des  Bezirks  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamtes  zu  Emmerich  angeordnete
und  demnächst  eingeschränkte  Transport-,  Buch=  und  Lagerkontrole  für  Getreide  (vergl.  Centralblatt
für  1889  S.  519  bezw.  für  1890  S.  113)  hat  in  räumlicher  Beziehung  eine  weitere  Einschränkung  erfahren,
  indem  in  der  Ober-Grenz-Kontrole  Rees  der  Getreide-Kontrole-Bezirk  von  dem  Schnittpunkt  der
Chausseen  Werth—Isselburg  und  Empel—  Isselburg  ab  bis  zur  rheinisch-westfälischen  Grenze  durch  den
Isselstrang  abgegrenzt  wird.



3.  Handels=  und  Gewerbe  -Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  das  Arzneibuch  für  das  Deutsche  Reich.

Der  Bundesrath  hat  in  der  Sitzung  am  12.  Juni  1890  beschlossen,  daß  das

Arzneibuch  für  das  Deutsche  Reich,
dritte  Ausgabe  (Pharmacopoea  Germanica,  editio  III),

vom  1.  Januar  1891  ab  an  Stelle  der  zur  Zeit  in  Geltung  befindlichen  Pharmacopoea  Germanica,
editio  altera,  treten  soll.

Dies  wird  hierdurch  mit  dem  Bemerken  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  das  Arzneibuch
in  R.  v.  Deckers  Verlag  (G.  Schenk)  zu  Berlin  erscheinen  und  im  Wege  des  Buchhandels  zum  Ladenpreise
  von  2  M  für  ein  brochirtes  und  von  2  M.  30  Pf.  für  ein  gebundenes  Exemplar  zu  beziehen
sein  wird.

Berlin,  den  17.  Juni  1890.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  von  Boetticher.