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Die Steuerämter I. zu Hechingen und Sigmaringen haben außer den gesetzlichen Befugnissen
die Befugniß
zur Ausfertigung von Versendungsscheinen I und II über inländischen Taback;
zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen I und II über inländischen
Branntwein;
zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Branntweins und
zur 8 von Uebergangsabgaben sowie Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs-
einen. «
Dem Steueramt J. zu Sigmaringen ist außerdem die früher von der Regierungs-Hauptkasse
daselbst ausgeübte unbeschränkte Befugniß zur Erhebung der Reichsstempelabgabe und Abstempelung von
Aktien 2c. übertragen worden.
Das Steueramt J. zu Hechingen hat noch die Befugniß zur Ausfertigung von Musterpässen
über Gegenstände des freien Verkehrs und zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung
ausgehenden Bieres. .-
Der Stand der Amtsstellen, deren Abfertigungsbefugnisse im übrigen nicht geändert sind, ist im
Bezirk der Königlichen Regierung zu Sigmaringen nach Maßgabe der neuen Organisation folgender:
Königliche Regierung zu Sigmaringen.
Hechingen St. A. I.
Grenzumgeldereien: Bietenhausen, Bisingen, Dettensee, Dettingen, Dettlingen, Empfingen, Glatt, Hausen a./A.,
Heiligenzimmern, Hermannsdorf, Hörschwag, Imnau, Melchingen, Neckarhausen, Owingen, Salmen-
dingen, Steinhofen, Wilflingen.
Sigmaringen St. A. I.
Grenzumgeldereien: Achberg (Esseratsweiler), Benzingen, Berenthal, Beuron, Billafingen, Burgau, Frohn-
stetten, Gammertingen, Hausen i./K., Hitzkofen, Igelswies, Inneringen, Kalkofen, Klosterwald,
Krauchenwies, Laiz, Langenenslingen, Mindersdorf, Mottschies, Oberndorf, Ostrach, Rengets-
weiler, Ringgenbach, Rosna, Ruelfingen, Sigmaringendorf, Steinhilben, Storzingen, Straßberg,
Tafertsweiler, Thalheim, Thiergarten, Trochtelfingen, Vilsingen.
Stetten b. Haigerloch S. St. A. I.
Im Königreich Bayern.
Die dem Nebenzollamt II. zu Griesen im Bezirk des Hauptzollamts zu Pfronten ertheilte Ermäch-
tigung zur Erledigung von Begleitscheinen I ist auf die unter Kolloverschluß im Durchgangsverkehr ab-
gefertigten österreichischen Stückgüter aller Art ausgedehnt worden.
Im Königreich Sachsen.
Dem Hauptsteueramt zu Grimma ist die Befugniß zur unbeschränkten Erledigung von Begleit-
scheinen I über nicht unter Eisenbahnwagenverschluß eingehende Güter ertheilt worden.
Im Königreich Württemberg.
Das Kameralamt zu Rottweil ist zur Erledigung von Versendungsscheinen 1 und II über inlän-
dischen Branntwein ermächtigt worden.
Im Großherzogthum Hessen.
Zu Ober-Laudenbach im Bezirk des Hauptsteueramts zu Darmstadt ist eine Orts-Einnehmerei
mit der Befugniß zur Eingangsabfertigung von Bier, Wein und Obstwein und zur Ausfertigung und
Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Wein und Obstwein errichtet worden.
Im Gebiet der freien und Hansestadt Hamburg.
Die Zoll-Assistentur Niederbaum ist aufgehoben und die derselben seither obliegenden Geschäfte sind
der Zollabfertigungsstelle Baumwall übertragen worden.