Metadata : Preußische Geschichte. Erster Band. (1)

232  Erstes  Buch.  Die  Elemente  des  vreißischen  Staates  (bio  1598).

Die  Anwartschaften  durchzusetzen,  bedurfte  Joachim  immer
der  Gunst  und  Gnade  des  Kaisero.  Und  wie  menig  konnte  er
trotz  aller  dienstwilligen  Fügsamkeit  auf  sie  rechnen!  Schon
1537  hatte  er  mit  Herzog  Friedrich  von  Liegnitz  und  Brieg
die  künftige  Vermählung  des  damals  zwölfjährigen  Kurprinzen
Johann  Georg  (geb.  11.  September  1525)  mit  senes  Tochter
Sophie  vereinbart,  während  seine  Tochter  Barbara  den  Sohn
des  Herzoge  heiraten  sollte,  unter  Abschluß  eines  Erbvertrages,
nach  dem  beim  Aussterben  der  Brandenburger  Hohenzollern
deren  Besitzungen  in  Schlesien  und  der  Lausitz  an  die  Liegniter,
  im  Falle  von  deren  Crlöschen  aber  Liegnitz  und  Brieg
an  Brandenburg  fallen  sollten.  Von  seiten  der  Krone  Böhmen
war  damals  Widersoruch  nicht  erhoben;  auch  hatte  sie  die  Berechtigung
  der  Liegnitzer  Herzöge  zu  solchen  Abmachungen
früher  wiederholt  anerkannt.  So  fand  1515  die  Doppelhochzeit
statt.  Aber  schon  im  Februar  1516  starb  die  junge  Kurprinzessin
  nach  der  Geburt  eines  Sohnes,  Joachim  Friedrich.  Und
nun  focht  König  Ferdinand  den  Erbvertrag  vlötzlich  an  auf
Grund  der  1510  allein  den  böhmischen  Ständen  gegebenen
Zusage,  es  sollten  die  zur  Erledigung  kommenden  schlesischen
Fürstientümer  wieder  mit  Böhmen  vereinigt  werden.  Demgemäß
erkannte  auch  ein  Gerichtotag  zu  Breslau  im  Mai  1516,  trotz
der  Proteste  des  Kurfürsten  und  des  Herzoge.  Dennoch  gab
Joachim  die  Sache  nicht  verloren.  Wesentlich  um  sich  Kaiser
und  König  hierin  geneigt  zu  machen,  trat  er  für  die  kaiserliche
Nirchenpolitik  ein  und  beschickte  sogar  das  Tridentiner  Konzil.

Dann  gaben  die  Wandlungen  in  den  baltischen  Landen  der
Anwartschaft  größere  Bedeutung,  die  Joachim  J.  auf  Schleswig
und  Holstein  erworben  und  Karl  .  bestätigt  hatte.  Nur  hätte
es  einer  rücksichtolos  zugreifenden  Hand  bedurft,  um  inmitten
des  dänisch-schwedischen  Streites,  der  die  Machtverhältnisse  im
Norden  gründlich  umzugestalten  drohte,  mit  den  Elbherzogtümern
die  ausschlaggebende  Stellung  an  Brandenburg  zu  bringen.
Schon  hatten  die  fränkischen  Hohenzollern  mit  Herzog  Albrecht
in  Preußen  und  mit  dessen  1530  zum  Erzbiichof  von  Niga  erhobenen
  Bruder  Wilhelm  in  Livland  festen  Fuß  gefaßt,  wo  der
Ordenostaat  seinem  Ende  entgegenging.  Aber  Joachim  II.  hatte